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Dieser User hat Forenverbot - es ist inzwischen davon auszugehen, dass er vorsätzlich falsche Antworten gibt.
Trotz mehrfacher Aufforderung werden weiterhin Beiträge verfasst, die rigoros gelöscht werden.
Susanne
Hallo Syloe,
Grundlage für eine Kündigungsfrist ist eine Kündigung, Du hast ja einen Mietvertrag, der rechtlich gesehen aufgelöst werden muss.
Entweder Ihr bekommt eine Kündigung vom Vermieter, wahrscheinlich dann aufgrund von "wirtschaftlicher Verwertung" (Abriss) mit einer Kündigungsfrist, die abhängig von Deiner Mietzeit ist, mind. aber 3 Monate.
Einfach zu sagen: Zieht aus, ich will abreissen->geht nicht!
Oder Du suchst aufgrund dieser Aussage eine neue Wohnung und kündigst den bisherigen Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten, die Kündigung muss dabei bis zum 3. Werktag des Monats zugegangen sein, damit dieser Monat noch in die Frist fällt.
Die Kosten des Umzugs etc. ist alles reine Kulanzsache des Vermieters, aus dem Angebot für Kosten aufzukommen, wenn Du weiterhin Mieter des VM bleibst, ist kein Anspruch abzuleiten.