Christiannie
Kenne mich nicht so aus, aber ist sowas rechtens? Nur damit die Nebenkostenabrechnung nicht verjährt?
Meiner Meinung nach wäre es der Vermieter selbst entschuld, wenn er diese Belege nicht rechtzeitig eintreibt, oder?
Gast
Hallo,
eine Schätzung auf Basis der Werte aus der Vorperiode ist möglich, der Vermieter kann aber später nicht zum Nachteil des Mieters nachbessern, wenn sich heraus stellt, dass die Kosten in der abgerechneten Periode tatsächlich höher waren. Andererseits muss er aber die sich für die Mieter evtl. ergebenden Verbesserungen später verrechnen.
Josh