Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
aj109 hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

mir wurde gestern die kuendigung wegen eigenbedarfs zum 30.9 zugestellt und nun frage ich mich, welche moeglichkeiten es gibt, dagegen vorzugehen.

ich schildere kurz meine aktuelle situation.
wir wohnen zu zweit in der wohnung (beide studenten) ich werde ende september mit meiner diplomarbeit fertig. koennte es also sein, dass ich als haertefall gelte und somit die kuendigung aufschieben koennte?

reicht die angabe " persoenliche veraenderungen" als begruendung fuer eigenbedarf aus?

welche punkte sind zwingend fuer eine kuendiung.
(also briefkopf, datum und unterschrift ist drauf)
ich dachte gehoert zu haben, dass auch ein hinweis auf widerspruchsmoeglichkeiten bzw hinweise auf die sozialklausel gegeben werden muessen.

wir wohnen seit ca einem jahr in der wohnung. es koennte also wohl auch sein, dass der vermieter es damal schon ahnen konnte, dass er die wohnung moechte.

vielen dank im voraus fuer die anworten

Gruss ein armer mieter

1 Kommentar zu „Kündigung wegen Eigenbedarf. Rechtskraeftig?”

Zelda aktiver Benutzer 23.06.2008 15:20

Hallo, in diesem Forum gibts zwar kaum noch aktuelle Antworten, aber aus dem Altbestand kann man noch interessante Dinge holen. http://www.wohnung.net/mietrecht/topic%2C564%2C-eigenbedarf/suchwort/eigenbedarf.html Ich hoffe, der Link funktioniert, sonst einfach mal unter Eigenbedarf suchen. "Persönliche Veränderung" scheint kein ausreichender Grund zu sein. Viel Glück!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.