Gast
Hi!
Soweit ich weiss, gelten alle beheizbaren Räume als Wohnfläche, der Stellplatz und Co also nicht. Steht so zumindest in meinem Mietvertrag. Ich hab nen Balkon, und der zählt nicht dazu, wenn es um Heizkosten etc geht und die Wohnfläche angegeben wird.
Ist aber keine qualifizierte antwort von mir.
MfG,
Anna
Oliver Curd
Hallo ,
Die wohnfläche wird wie folgt gemmessen:
Dachschrägen unter 1 Meter gar nicht, Schrägen zwischen 1 u. 2 Metern zu 50 %, Balkone zu 25 %, der Fläche.
Badfliesen sind Vermietersache, fällt nicht unter Schönheitsreperatur, zumal sie schon bei Ihrem Einzug kaputt waren.
Teppichboden ( mittlerer Qualität ) wird bei normaler Nutzung eine Lebensdauer von 10 Jahren zu grunde gelegt.
Die notwendige Erneuerung muss der Vermieter auf seine Kosten übernehmen, da die hervorgerufene Abnutzung des Teppichs durch die Zahlung der Miete abgegolten ist. ( OLG Hamm Re WM 91, 248 )
Zum Problem Silberfischchen könne Sie Mietminderung geltend machen ca.5- 10 % sofern Sie den Umstand bei Abschluss des Mietvertrages kannten.