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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo Zusammen!
Mein "trotteliger" Nachbar hat mir gerade die Ohren vollgeweint ...

Sachverhalt:
Mietbeginn 01.04.2002
Kaltmiete 430 EURO
Nebenkosten 100 EURO
Warmmiete 530 EURO

KORREKTE 1. Nebenkostenabrechnung durch den Wohnungseigentümer erfolgte 14 Tage später nachdem dieser die Abrechnung durch die Hausverwaltung erhalten hatte, das war im Juni 2003. Nachzahlung von 490 EURO.
Die Frage an meinen Nachbarn ob er mit 100 EURO an Nebenkostenvorauszahlungen hinkommt bzw. ob diese realistisch seien, antwortete er: Der Vermieter hätte vorher in der Wohnung gewohnt, wäre auch Single und er hätte 140 EURO an Nebenkosten gehabt! Der Vermieter hätte ihn auf 140 EURO einstufen wollen aber mein Nachbar hat ihn auf einhundert gedrückt, Begründung er wäre nie zu Hause!
Man hat sich auf 100 EURO Nebenkosten geeinigt und wolle die Nebenkosten dann anpassen, soweit OK!
Die Nachzahlung aus 2002 wurde auf die Bitte meines Nachbarn in eine Ratenzahlung umgewandelt!
Er sollte in 09.2003/10.2003/11.2003/12.2003 je 100 EURO Zahlen und im 01.2004 noch 90 EURO!
Die Nebenkosten wurden zum 09.2003 von 100 EURO auf 140 EURO erhöht!
Nachbar hat aber immer den gleichen Betrag bezahlt, 100 EURO an Nebenkosten OHNE Angaben von Gründen. Die Ratenzahlung hat er auch nicht eingehalten und NUR 200 EURO von den 490 gezahlt!

KORREKTE Nebenkostenabrechnung für 2004, Nachzahlung von 900 EURO!
Insgesamt 900 EURO aus 2004 plus 290 aus 2003 => 1190 EURO!

Der - in meinen Augen recht gutmütiger Vermieter - bittet Ihn nun schon seit Juli 2005 um die Begleichung der Nebenkosten. Jetzt hat er Ihm eine Kündigung geschrieben!
Zum 01.03.2006 muss er raus sein!
Begründung der Kündigung: Offene Nebenkosten UND NIE eine pünktliche Mietzahlung zum 3. Werktag eines jeden Monats (das stimmt, der Nachbar schreibt immer überweisungen, kein Dauerauftrag, laut seinen Kontoauszügen geht die Miete immer um den 10-15. von seinem Konto runter, dann sicherlich um den 12.-17. auf das Konto des Vermieters ein)
Ich vermute die Kündigung ist ABSOLUT gerechtfertigt oder spricht etwas dagegen?
WIE soll denn solch eine schriftliche Kündigung aussehen bzw. welche Punkte MUESSEN denn darin enthalten sein?
Das wäre evtl. die einzige möglichkeit, die Kündigung herauszuzögern indem ein Formfehler gefunden wird. An der eigentlichen Kündigung wird sich dann vermutlich eh nichts ändern und im die Schulden der Nebenkostenabrechnung kommt mein Nachbar auch nicht drum herum!
Die Wohnung ist absolut i.O. trocken, tipTop alles i.O. Aber der Nachbar heizt (als ich da war war der Heizkörper VOLL aufgedreht aber die Balkontür auf, er hat sich einen Apfel abgewaschen und wenisgtens 3Minuten den Wasserhahn laufen lassen) und verbraucht unmengen an Wasser, wie schon erwähnt, die Nebenkostenabrechnungen sind i.O.!

DANKE für die Beantwortung der Frage:
1. WIE soll denn solch eine schriftliche Kündigung aussehen bzw. welche Punkte MUESSEN denn darin enthalten sein?
2. Ist die Kündigung gerechtfertigt?


Gruss
W.
Stichwörter: nebenkosten + wegen + gezahlten + kündigung

5 Kommentare zu „Kündigung wegen nicht gezahlten Nebenkosten”

Susanne Experte!

Ja, die Kündigung ist gerechtfertigt, da mehr als 860.-€ ausstehen =<2 MM

1. Die Kündigung muss vom VM begründet werden. (hat er ja)
2. Fristgerecht oder fristlos-es geht auch fristlos, hilfsweise fristgerecht, wenn der Grund für die fristlose nichtig wird.
3. Bezug aufs BGB hier § 543
4. Mieter auf Möglichkeit des Widerspruchs hinweisen.

Der Mieter kann die Kündigung nichtig machen, indem er sofort die Aussenstände bis auf den letzten Cent begleicht. Das geht aber nur einmal: wenn er wieder eine Kündigung wegen Mietrückständen bekommt, ist diese wirksam, auch bei sofortiger Zahlung.
Die Kündigung wg. unpünktlicher Mietzahlung ist nur wirksam, wenn vorher schonmal durch den VM der Umstand schriftlich abgemahnt wurde.


Der Vermieter kann einem leid tun, da sponsored er die Nebenkosten seines Mieters über eine zinsfreien Kredit und ist vielleicht selbst zahlungsunfähig....
Übrigens: wenn der VM seine Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann geht die Wohnung in die Zwangsversteigerung, damit ist auch keinem geholfen.

Wladimir_Mlotek

Da habe ich auch ein Urteil gefunden:
"Eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges wird erst dann unwirksam, wenn der Mieter die Rückstände innerhalb der gesetzlichen zweimonatigen Schonfrist vollständig bis zum letzten Cent getilgt hat (AG Dortmund 125 C 11799/02 WM 2003, 273)"

und in dem "§ 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund" steht :
... in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.

das trifft es zu 100%!
Schulden der Nebenkosten grösser 2 kaltmieten fast DREI Kaltmieten

Ich bekommen einen neuen Nachbarn u nd der Vermieter hat KEINE Cance auf das geld, oder wie?
Selbst wenn er Ihn kündigt, hat er doch Anspruch auf die Nebenkosten, notfalls über ein ordentliches Mahnverfahren via Amtsgereicht, Gerichtsvollzieher, etc. RICHTIG?

Ich meine, die Kündigung befreit den MIETER nicht davon dem VM die Nebenkosten zu erstatten, schliesslich hat der VM alles vorausgezahlt oder wie ist das?

Gruss und DANKE
W.

PS:
"4. Mieter auf Möglichkeit des Widerspruchs hinweisen. "
Da reicht ja nur ein lapidarer Satz, der ist nämlich in der Kündigung drin, Zitat: "Selbstverständlich steht es Ihnen frei, gegen diese Kündigung des Mietvertrages schriftlich Widerspruch einzulegen."
Oder ist da ein Haken, ein Formfehler?

Susanne Experte!

Natürlich sollte der VM weiterhin versuchen, sein Geld zu bekommen, ggf. mit Hilfe eines Rechtsanwalts.
Ansonsten: kein Formfehler

Wladimir_Mlotek

in dem
§ 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
steht ...

3. der Mieter
a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht.
Im Falle des Satzes 1 Nr. 3 ist die Kündigung ausgeschlossen, wenn der Vermieter vorher befriedigt wird. Sie wird unwirksam, wenn sich der Mieter von seiner Schuld durch Aufrechnung befreien konnte und unverzüglich nach der Kündigung die Aufrechnung erklärt.


Das trifft ja zu 100% zu, der Absatz 3, b)!!!
Aber was heisst FRISTLOS?
heisst FRISTLOS zum Monatsletzten?
Das Kündigungsschreiben ging bei Ihm am 27.10.2005 ein und datiert vom 25.10.2005!
Muss mein nachbar wirklich zum 30.11.2005 die Wohnung geräumt haben?
DANKE und gruss
W.

Susanne Experte!

Der VM kann fristlos kündigen, aber auch fristgerecht-das muss in der Kündigung stehen!
Fristlos meint i.d.R. innerhalb der nächsten 14 Tage

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