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darkdiddle hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Kündigung bein einem Staffelmietvertrag.
Wir möchten gerne unsere Wohnung kündigen, da sie uns zu teuer wird.
Wir haben einen Staffelmietvertrag, indem folgendes steht:

Das Mietverhältnis beginnt zum 01.09.2006 und läuft auf unbestimmte Zeit.
Bei dem Punkt der Staffelmiete steht nur unter Punkt C: Ausserdem darf nach §557a Absatz 3 BGB das Kündigungsrecht des Mieters auf höchstens vier Jahre seit Abschluß der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden.

Im ganzen Mietvertrag finden wir nur keinerlei Hinweise oder Angaben, dass wir erst nach vier Jahren kündigen können.
Dürfen wir dann also unsere Wohnung zum 01.07.2008 kündigen?

1 Kommentar zu „Kündigung Mietverhältnis bei Staffelmietvertrag”

Susanne Experte!

Eine Staffelmietvereinbarung hat mit der Kündigungsfrist grundsätzlich nichts zu tun. Was da unter Punkt C steht ist lediglich ein rechtlicher Hinweis.
Falls die ordentliche Kündigung nicht an anderer Stelle ausgeschlossen ist kannst Du mit 3 monatiger Frist kündigen.

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