AMAyer 09.09.2008 10:10
Ihr Vermieter ist ein schlechter und gieriger Mensch. Aber daran müssen Sie sich gewöhnen, denn so sind sie alle. Auch ich habe bereits schlechte Erfahrungen mit einem schlechten Menschen, einem Vermieter erlebt.
Natürlich geht das nicht so, wie das der VM will. Klar ist aber auch, dass VM nur das Geld der Mieter wollen -mehr nicht. Auch ohne Gegenleistung. Wofür zahlen Sie denn Miete, mit dieser Miete sind div. Verschlechterungen der Mietsache abgegolten! Die von Ihnen erwähnte Kleinrep.-Klausel ist genau zu prüfen (Wortlaut) ob diese überhaupt gültig ist.
Andreas Mayer
chrisa-85 09.09.2008 19:51
Danke für die schnelle Antwort. Wo kann ich denn diese Klausel überprüfen ob die rechtens ist?!?! Für weitere Hilfe bin ich sehr dankbar..
AMAyer 10.09.2008 07:55
Guten Tag,
Sie könnten die Klausel in Ihrem Mietvertrag z.B. hier Wort für Wort publizieren, natürlich auch an anderer Stelle im Internet. Wichtig ist nur, dass exakt das wiedergegeben wird, was in Ihrem Mietvertrag steht!
Falls da nur erwähnt, dass Sie alle Rep. bis zu 75.- EUR tragen müssen, dann wird diese Klausel ungültig sein, da der Hinweis auf die max. Obergrenze fehlt (z.B. max. 2% der netto Miete)
Aber um hier ordentlich differenzieren zu können, muss man die Klausel kennen.
Andreas Mayer
chrisa-85 10.09.2008 21:20
Danke nochmal für die Antwort. Hier erstmal der genaue Text im Mietvertrag:
Die Kosten für auch ohne Verschulden des Mieters notwendige Kleinreperaturen an solchen Gegenständen, welche dem häufigen und unmittelbaren Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, nämlich Zentralheizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen, an Öfen, Herden, Spülltischen, Türen, Schlössern, Fenster, Fensterläden, Rolläden, Jalousinen, Markisen, WC und Badeeinrichtungen, Handwaschbecken, Bodenbeläge, elektrische Einrichtungen, insbesondere die in §28 Abs. 3 derII. BVO genannten Installationsgeggenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheintrichtungen, Fenster- und Türverschlüsse sowieVerschlußvorrichtungen für Fensterläden, nimmt der Mieter im Einzelfall bis einschließlich 75? auf sich (Kleinreperaturen), jedoch nur bis zu einem Gesamtbetrag von 8% der Jahresnetto Miete innerhalb von 12 Monaten.
Meine Frage ist noch ob das so was da noch steht so rechtens ist da der Mietervertrag so aussieht als ob der 20 Mal oder mehr kopiert wurde... Heutzutage die Gesetzte die ändern sich doch Jährlich.... Danke nochmal für die Hilfe... Bin echt verzweifelt...
AMAyer 11.09.2008 10:37
Nun die Klausel sieht O.K. aus.
Allerdings gilt grundsätzlich folgendes:
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Vermieters, für die Instandhaltung und Instandsetzung seines Mietobjekts zu sorgen. Der Mieter muss nur zahlen, wenn er laut Mietvertrag dazu verpflichtet ist.
Allerdings:
Wirksam ist die Klausel nur, wenn eine Obergrenze für einzelne Kleinreparaturen genannt ist, die 75 EUR nicht übersteigen darf. Alles was teurer ist, ist keine Kleinreparatur. In der Kleinreparaturklausel muss außerdem noch eine Obergrenze genannt werden für alle
Kleinreparaturen innerhalb eines Jahres. Der Mieter muss danach in einem Jahr höchstens 150 -
200 Euro für alle Kleinreparaturen zusammen zahlen oder 8% der Jahresmiete. Außerdem darf der
Mieter per Mietvertrag nur zur Bezahlung der Kleinreparatur verpflichtet werden - nicht etwa
zur Durchführung der Arbeit oder zur Beauftragung der Handwerker. Dies ist Sache des
Vermieters.
Die Wirksamkeit der Kleinreparaturklausel ist ferner an weitere Voraussetzungen gebunden: Im
Mietvertrag muss genau festgehalten sein, für welche Schäden die Klausel gilt. Zahlen muss der
Mieter nur für Teile, die seinem direkten und häufigen Gebrauch dienen. Dazu zählen
beispielsweise Installationsgegenstände für Strom, Wasser, Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen,
Fenster- und Türverschlüsse sowie Fensterläden und Rollos.
Erfüllt die Kleinreparaturklausel nicht all diese Voraussetzungen oder weicht sie zu Ungunsten
des Mieters ab, ist sie unwirksam. Dann muss der Vermieter auch für kleinere Reparaturen
bezahlen.
Kann ein Schaden nicht mehr repariert werden und ist deshalb eine Neuanschaffung erforderlich
oder ist die Reparatur teurer als 75 EUR, muss sich der Mieter im Rahmen der Reparaturklauseln
nicht daran beteiligen.
chrisa-85 11.09.2008 21:17
Vielen Dank Herr Mayer für diese Ausführliche Antwort.
Nur nochmal zum Verstädniss.
"Die Klauses ist so rechtens"... Okay verstanden
Okay die Obergrenze ist ja auch festgelegt das sind ja die 8%.. Aber von welcher Miete der Warm oder Kaltmiete??!
Die Schäden die ich habe stehen im Mietvertrag drinnen also auch okay....
Dann die nächste Frage.. Sie schreiben: "Erfülltdie reparaturklausel nicht all diese Voraussetzungen oder weicht sie zu Ungunsten
des Mieters ab, ist sie unwirksam. Dann muss der Vermieter auch für kleinere Reparaturen bezahlen."
Was soll ich denn darunter verstehen?!?!
Dann was mir noch unklar ist ist der letzte Satz.. Beispiel Backofen der ist 10 Jhare alt und wenn da nichtsm ehr zu reparieren geht und der neu angeschafft werden muss dann brauche ich garnichts zahlen?!?!? Und was zahle ich denn jetzt z.B. bei der Reperatur.. also was ist in den 75? enthalten.. Nur das Material oder auch die Arbeitszeit des Handwerkers?!?! Und wenn es die 75? Übersteigt brauche ich auch nichts zahlen?!?! weil es dann keine Kleinreperatur ist?!?! Ich weiß garnicht wie ich jetzt noch dafür danken soll. Sie haben mir jetzt schon sehr weiter geholfen...