Gast
Hallo,
habe ich deinen Beitrag richtig verstanden: Du hast die Abrechnung für 2002 erst kürzlich "verlangt"?
Konntest du mit einem Guthaben rechnen oder weshalb hast du um die Abrechnung gebeten?
Vermutlich wirst du schon deshalb zahlen dürfen, denn der Schutzzweck des Gesetzes ist ein anderer: Mieter sollen vor ungebetenen Abrechnungen geschützt werden!
Ansonsten: Wann haben die anderen Mieter ihre Abrechnung 2002 erhalten? Falls die Abrechnung für alle tatsächlich rechtzeitig erstellt wurde und nur die Zustellung deiner Abrechnung nicht erfolgen konnte wird es schwierig: Hast du dich bei der Stadt ordnungsgemäß umgemeldet? Wenn nicht hast du den Umstand zu vertreten und musst zahlen.
Aber wie gesagt: die Frage, ob er dich hätte finden können ist unbeachtlich, wenn du noch um die Abrechnung "gebettelt" hast.
Josh