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kenny_1444 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich möchte so schnell wie möglich meinen Mietvertrag kündigen. Leider enthält der Vetrag den Zusatz "beide Parteien können eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses frühstens zum 30.September 2012 mit gesetzlicher Frist erklären" und "Der Mietvertrag verlängert sich automatisch um 1 Jahr".
Ist eine solche Vereinbarung rechtens? Handelt es sich hierbei lediglich um eine Umgehung des qualifizierten Zeitmietvertrages?
Der eigentliche Grund, der dahinter steckt, betseht darin die Kündigung immer auf den Semesterbeginn zu legen, um so höhere Mieten zu generieren. Während des Semesters ist es sehr schwieirg für diese Miete einen Mieter zu finden.
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen. Ich möchte wirklich so schnell es geht aus der Wohnung raus. Gekündigt habe ich schon zum 31.Mai, was jedoch von der Vermieterin nicht akzeptiert wurde. Danke!

1 Kommentar zu „Kündigungsausschluss oder Zeitmietvertrag?”

forsetis Experte! 05.04.2012 16:39

Dies ist natürlich kein Zeitmietvertrag, sondern ein Vertrag mit gegenseitigem Kündigungsauschluss. Die Laufzeit endet am 30.09., wenn rechtzeitig mit 3 monatiger Frist gekündigt wurde.

Ungültig ist hier die automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr, denn dieser Vertrag ist nach dem 30.09. automatisch in einen unbefristeten Vertrag gewandelt.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/v1/verzicht.htm

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