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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Vielleicht kann uns ja jemand weiterhelfen. Ich habe zwar schon im Internet gestöbert, werde da aber nicht ganz schlau.

Wir haben unsere jetztige Wohnung ab dem 01.09.2001 gemietet, Vertragsabschluß war am 14.08.2001.

Welche Kündigungsfrist gilt denn jetzt für uns?
Die, die im Vertrag notiert ist oder die, nach der neuen Rechtssprechung geltende 3-monatige Kündigungsfrist.

Bitte helft uns, wir wollen nämlich so schnell wie möglich aus der jetzigen Wohnung raus, da unsere Vermieterin ziemlich stressig ist.
Stichwörter: altes + kündigungsfrist + neues + recht

4 Kommentare zu „Kündigungsfrist - altes oder neues Recht?”

Susanne Experte!

Für den Mieter gilt, auch mit alten Mietverträgen, grundsätzlich die 3 monatige Kündigungsfrist.

http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html[/url:d7364]

Siehe Absatz 1 Satz 1

rici3000

Laut unten genannten Text ist es so nicht ganz richtig, dass die 3 monatige Kündigungsfrist grundsätzlich gilt.

http://www.123recht.net/article.asp?a=3254&p=2[/url:9cd5d]

Daher meine Frage:

Bei mir im Mietvertrag steht folgendes:

"Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen entsprechend der Mietdauer
§
565 BGB."

Was gilt denn bei mir für eine Kündigungsfrist?

Rano Experte!

Das wird so in 99% der Fälle gelten.
Ausnahmen sind lediglich Fälle, in denen die Kündigungsfristen per Individualvereinbarung festgelegt wurden.

Gruß
Ralph

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