Susanne
Für den Mieter gilt, auch mit alten Mietverträgen, grundsätzlich die 3 monatige Kündigungsfrist.
http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html[/url:d7364]
Siehe Absatz 1 Satz 1
rici3000
Laut unten genannten Text ist es so nicht ganz richtig, dass die 3 monatige Kündigungsfrist grundsätzlich gilt.
http://www.123recht.net/article.asp?a=3254&p=2[/url:9cd5d]
Daher meine Frage:
Bei mir im Mietvertrag steht folgendes:
"Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen entsprechend der Mietdauer
§ 565 BGB."
Was gilt denn bei mir für eine Kündigungsfrist?
anitari
Hallo rici3000,
der §565 betrifft Mietverträge über Gewerberäume. Da gelten andere Kündigungsfristen als bei Wohnraummietverträgen.
http://dejure.org/gesetze/BGB/565.html[/url:44d4e]
Gruß Anita
Sorry, muß mich berichtigen. Ich denke mal in Deinem Mietvertrag ist die alte Fassung des §565 gemeint!?
Da stehen noch die Fristen 5, 8 und 10 Jahre drin.
Das ist aber hinfällig. Mieter, egal wie lange die Mietdauer ist, haben eine Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Rano
Das wird so in 99% der Fälle gelten.
Ausnahmen sind lediglich Fälle, in denen die Kündigungsfristen per Individualvereinbarung festgelegt wurden.
Gruß
Ralph