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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich wohne in einem Mehrparteienhaus wo die Briefkästen hinter der Haustür im Flur hängen. An diese Briefkästen kommt man nur mit dem Haustürschlüssel, bzw. durch Klingeln. Da jedoch in meinem Haus alle arbeiten, gibt es kaum einen Tag an dem der Postboote ins Haus gelangt. Dadurch bekomme ich keine Post und auch keine Paket-Benachrichtigungs-Karten. Ich lebe sogesagt ohne Post!

Habe ich ein Recht auf die Post?

mfg

Frauke
Stichwörter: post + recht

1 Kommentar zu „Habe ich ein Recht auf meine Post?”

Gast Experte!

Hallo,

ich kenn solche Fälle, da ich in Bonn schon in einem Mehrfamilienhaus gewohnt habe und die Vermieter immer die Haupttüre abgeschlossen hatte, weil Er Angst vor "Drogenhändler" usw hatte !!!

Ich hab damals die Miete gekürzt (10 % von Netto Miete ) und das hat Erfolg gehabt, Urteile konnte ich keine finden, die beiden passen nicht ganz.

Auf jedenfall würde ich den Vermieter auf den Mangel hinweisen und um abhilfe bitten, wenn das nichts nutzt, Miete kürzen

Viel Erfolg, da ich weiß, ohne Post ist es schon schei....

Funktioniert der ganze Briefkasten nicht, sind 1 % Mietminderung angemessen. (AG Mainz, Az. 8 C 98/96, aus: WM 11/96, S. 701)

Ist kein Briefkasten vorhanden, kann die Miete um 3 % gemindert werden. (AG Hamburg, aus: WM 1987, S. 272)

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