Gast
Ja, der Vermieter muß Ihnen auf Verlangen die Belege vorlegen, gegen eine Kostenbeteiligung von ca. 10 cent pro Kopie
Gast
Ja, der Vermieter muß Ihnen auf Verlangen die Belege vorlegen, gegen eine Kostenbeteiligung von ca. 10 cent pro Kopie[/quote:c79f5]
Frage: Meine Vermieterin will mir keine Belege aushändigen. Ich darf die Belege einsehen, aber Kopien will sie keine machen. Brauche sie nicht.
Sie hätte sich erkundigt. Ich brauche etwas schriftliches. Wer kann mir weiterhelfen. Gruss Gertrud
Gast
Kommt auf den Einzelfall an:
Wenn Sie z.B. in einem Haus wohnen, dann muß die Vermietrein Ihnen lediglich einsicht gewähren.
Ansonsten können Sie die Übersendung von Prüffähigen Belegen gegen Kostenerstattung verlangen.
Sie Gertrud Haben ein Recht auf Einsicht in die Belege. Sollte Ihnen das Recht verwehrt werden legen Sie gegen die Betriebskostenabrechnung Einspruch ein. Lassen Sie sich nicht durch einschüchtern das Ihre Vermieterin mit dem Anwalt droht. Sie sind im Recht!!!!!!