Gast hat diese Frage gestellt
Guten Abend,
wir haben einen Mietvertrag von 1998. Nennt sich "Mietverag für Eigenheime" und ist aus meiner Sicht ein Standardmietvertrag.
Nach diesem Mietvertrag haben wir eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, weil unser Mietverhältnis " zwischen 5 und weniger als 8 Jahren" besteht. Um genau zu sein - wir bewohnen die Doppelhaushälfte mittlerwieile seit 7 Jahren.
Nun habe ich glesen, daß es seit 2001 neue Kündigungsfristen gibt. Diese haben wohl etwas mit einem neuen Mietrecht zu tun. So wie ich das verstanden habe, hat der Vermieter sich immer noch nach den alten Fristen zu richten, wogegen der Mieter eine Kündigungsfrist von 3 Monaten hat.
Ist das so richtig ? Und... gilt diese Regelung auch für meinen Mietvertrag ? Ich meine, weil wir es ja 1998 abgeschlossen haben...
Über eine Hilfestellung würde ich mich sehr freuen !
MfG