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Sputnik5 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich brauch mal Eure Hilfe.
Ich wollte meine Wohnung zum 01.08.2011 kündigen.
Meine Immobilienfirma hat meine Kündigung vom 30.04.2011 am 04.05.2011 erhalten.

Aber jetzt kommt es: In der Kündigungsbestätigung meiner Immobilienfirma steht allerdings der 31.08.2011 als fristgerechter Kündigungstermin (also 1 Monat länger als ich will).

Auch wenn sie die Kündigung erst am 04.05. bekommen haben, sind nicht mehr als 3 Werktage dazwischen (01.05. war ein Sonntag)

Kann ich jetzt dagegen was sagen oder übersehe ich etwas?


Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Sputnik5

1 Kommentar zu „Kündigungsfrist”

Berthelstal Experte! 08.07.2011 16:57

BGB § 573 c Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) 1 Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zumAblauf des übernächsten Monats zulässig.
Der 3. Werktag ist der 4. Mai, demzufolge endet das Mietverhältnis am 31. Juli.

Natürlich können Sie was dagegen sagen. Vielleicht nur eine Unachtsamkeit der Firma.

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