Berthelstal 08.07.2011 16:57
BGB § 573 c Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) 1 Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zumAblauf des übernächsten Monats zulässig.
Der 3. Werktag ist der 4. Mai, demzufolge endet das Mietverhältnis am 31. Juli.
Natürlich können Sie was dagegen sagen. Vielleicht nur eine Unachtsamkeit der Firma.