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Unserer Familie wurde für den Beginn des nächsten Jahres eine umfängliche Sanierung angekündigt. Wir planen aber für unseren Vater den Einzug in ein Pflegeheim, was erst im März oder April 2001 möglich sein wird. Müssen wir die Sanierung dulden?<br />
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Wenn ein pflegebedürftiger Mieter eine Wohnung bewohnt, die saniert werden soll, hängt die Duldungsverpflichtung in erster Linie vom Umfang der geplanten Arbeiten ab. In Ihrem Fall ist mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Wohnqualität zu rechen, so dass Ihrem Vater die Durchführung der Arbeiten in bewohntem Zustand nicht zugemutet werden kann. Informieren Sie Ihren Vermieter über diese Situation, damit er sich darauf einstellen kann und vielleicht die Arbeiten zeitlich nach hinten verlagert.<br />
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