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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

eine Bekannte von mir wohnt mit ihrer Schwester in einer Wohnung. Beide haben den Mietvertrag unterschrieben und teilen sich die Mietkosten. Eine der Schwestern ist ausgezogen und soll nun noch für 3 Monate Kaltmiete, Nebenkosten und Stellplatz zahlen. Von der anderen Schwester, die dort wohnen bleibt, zieht aber schon jetzt der Freund mit ein. Er steht aber noch nicht im Mietvertrag und hat noch eine andere Wohnung für die er Miete zahlt. Muß die Schwester die ausgezogen ist, weiterhin die Nebenkosten und den Stellplatz zahlen.

Vielen Dank
Stichwörter: kündigungsfrist + wg + auszug

1 Kommentar zu „Kündigungsfrist bei Auszug aus WG?”

Susanne Experte!

Rein rechtlich schon, denn:
rein rechtlich kann eine der Hauptmieterinnen allein nicht den MV kündigen, das können sie nur beide zusammen.

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