wintersun 29.09.2010 00:59
Achja dazu sollte ich auch noch sagen, ich habe meine Rollos und Jalousien in der Wohnung gelassen und ihm explizit gesagt, es wäre ein Geschenk an die Nachmieterin, und jetzt hat er die Gardinen auf die Inventarliste gesetzt, was zu Teufel fällt dem ein???
Und der Kühlschrank, er hat mir gesagt, mein Kühlschrank bleibt für die Nachmieterin drin, weil er sws einen besorgen müsse.
Nun, er hat ihn rausgenommen und ein altes vergammeltes Teil reingestellt, wie mir berichtet wurde! Und meiner Nachmieterin erzählt dass meine Eltern den Kühlschrank mitgenommen hätten..aber das stimmt nicht, weil er laut Vertrag ihm gehört, und ausserdem war ich bei dem Auszug dabei! Also es sind Gründe genug da, dass er ein Lügner und Gauner ist!!
Sorry, aber ich bin auf 100000, das ärgert mich!!!
Bladder 29.09.2010 06:13
Sie sollten nicht im Zorn Beiträge verfassen.
Was sagt der Mietvertrag über eine Renovierung bei Auszug?
Und gibt es noch weitere Klauseln bezüglich Schönheitsreparaturen?
Ich glaube dies ist sehr wichtig, weil möglicherweise kein Grund zur Renovierung bestand.
mono 29.09.2010 07:44
Nun bei meinem Auszug musste ich renovieren, dies steht schwarz auf weiss in meinem Vertrag, dass der Mieter, also ich, dies machen muss, bzw. ein Maler, der dies machen soll!
Vor dem Hintergrund der ausführlichen Rechtssprechung des BGH zum Zhema Schönheitsrparaturen heißt noch nicht, dass man als Mieter auch dazu verpflichtet ist.
Ich habe mich dann mit meinem Vermieter geeinigt, dass er mein Kühlschrank und die Hälfte der Miete (weil ich vor dem 15. ausgezogen bin) bekommt, und er selbst dann Handwerker holt!
Der sog. "Deal" steht auch schwarz auf weiss auf einem Blatt!
Diese anschließende Individualvereinbarung könnte allerdings einen Anspruch des VM begründet haben - sollte die Schönrep-Klausel nicht schon im Ganzen unwirksam sein.
Also gehe ich davon aus dass er mich übelst verarscht und hintergangen hat
Menschlich ist das zwar nicht korrekt - andererseits verpflichtet die vereinbarte Ausgleichsleistung den VM nicht, die Renovierung auch tatsächlich auszuführen - sollte die Wonung wie vorliegend auch unrenoviert vermietbar sein, kann der VM selbst entscheiden, ob er den Ausgleich für diese Arbeiten aufwendet (zumindest, wenn es sich um eine Nettozahlung auf Grundlage eines Kostenvoranschlages bzw. wie vorliegend um Sachmittel handelt
und dazu verstösst er selbst gegen das Renovierungsrecht, da meine Nachmieterin eine Renovierung verdient hat??!!
1. EIn Renovierungsrecht gibt es nicht. 2.Die Vereinbarung mit Ihnen hat nichts mit der Nachmieterin zu tun, außer diese hat die Vereinbarung ebenfalls unterscrieben und kann daraus Ansprüce ableiten.
Achja dazu sollte ich auch noch sagen, ich habe meine Rollos und Jalousien in der Wohnung gelassen und ihm explizit gesagt, es wäre ein Geschenk an die Nachmieterin,
Da Sie das Wegnahmerecht an Ihren Gegenständen nicht wahrgenommen haben, sie mithin vielmehr darauf verzichtet haben, gehen die Gegenstände in das Eigentum des VM über - bzw. haben Sie die Gegenstände nachweislich der Nachmieterin geschenkt ?
Was sagt der Mietvertrag über eine Renovierung bei Auszug?
Und gibt es noch weitere Klauseln bezüglich Schönheitsreparaturen?
Ich glaube dies ist sehr wichtig, weil möglicherweise kein Grund zur Renovierung bestand
Dies ist wirklich der einzige Aspekt an dem man ansetzen könnte.
wintersun 29.09.2010 09:30
Leute, vielen Dank für eure Mühe und Antworten!
Also im grossen Ganzen, sehe ich 0 Chance da mein Geld zurück zu bekommen?? Weil ich habe ihm sozusagen ca. 400€ gelassen und im Gegenzug habe ich erwartet dass er die Tapeten abnimmt und wieder neue drauftut!! Aber nur Schönheitsreparaturen, das sind keine 400€ Wert, das hätte ich selbst machen können!! Aber moment, ich kucke jetzt in meinem Mietvertrag, und schreibe nochmals hier rein!
vielen dank erstmals, lg.
wintersun 29.09.2010 09:41
In meinem Vertrag steht:
Alle Renovierungsarbeiten hat er Mieter auszuführen. Dabeu gukt, dass die Schönheitsreparaturen, gerechnet vom Beginn des Mietverhältniss an, bzw. von derletzten fachgerechten Durchführung an, in folgenden Zeitabständen fällig werden - soweit nicht der Grad der Abnutzung eine spätere Ausführung erfolderlich ist. Küchen, Duschen, Wohnzimmer mit integrierter Kochnische alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume, Flure und Dielen alle 5 Jahre. Der Mieter darf Renovierung selbst durchführen. Lt. Gesetzz muss es aber in Handwerkqualität ausgeführt werden. u.s.w.....
Dies sind "sonstige Vereinbarungen", weil ich in einem Studentenwohnheim gewohnt habe...weil bei dem richtigen Mietvertrag steht bei Renovierung, dass die gesetzlichen nicht gelten, sondern die des Stundentenwohnheims, also was ich oben geschrieben habe!
wintersun 29.09.2010 10:03
Auch auf meinem Inventarzettel bei Sonstiges steht schwarz auf weiss, das mit dem Deal, dass er dafür sorgen muss, dass renoviert wird, weil die Tapeten waren auf jeden Fall renovierungsbedürftig! Oder verstehe ich dass richtig, Renovierung = Schönheitsreparaturen ??
mono 29.09.2010 19:25
Die SchönRep-Klausel ist wirksam - keine starren Fristen; keine anderweitigen unangemessenen Benachteiligungen erkennbar. Im übrigen gelten für Wohnraum der nur zum vorübergehenden Gebrauch überlassen wurde ( hier: STudentenwohnheim) m.E. auch einige Sonderregelungen - zumindest bezüglich der ündigungsfrist evtl. auch für die Schönrep. - bin ich mir gerade nicht sicher.
Vielleicht könnte Sie noch den exakten Wortlaut dieser "Vereinbarung" posten ?!
wintersun 29.09.2010 19:33
Ja es steht drauf dass bei Kündigung der Mieter berechtigt ist, für die Renovierungskosten auf zu kommen! Dies habe ich getab, steht auch auf dem Zettel den wir danach ausgefüllt haben!
Mhh einen exakten Wortlaut gibt es dafür eigentlich nicht... :/
Aber was auch sehr interessant ist, habe gerade von meiner Nachmieterin erfahren, dass er zu ihr gesagt hat (als sie den Vertrag unterschrieben hat), dass die Wohnung letztes Jahr renoviert worden ist! Aber das stimmt nicht, denn ich bin 3 Jahre drin gewesen, und in dem Zeitraum wurde nix unternommen!!
D.h. er hat ihr auch Lügen angedreht, sodass sie danach auch nochmal den vollen Preis zahlen müsste, d.h. er kassiert 2 mal, und bezahlt nur einmal Renovierungskosten, so wie ich das schlussfolgere!?
Nochmal geschlussfolgert:
1. Ich habe ihm Geld für die Renovierungskosten gegeben!
2. Steht im Vertrag, weil für ein Studentenwohnheim andere Regeln gelten!
3. Er hat gar nix renoviert, und behält mein Geld!
4. Er hat meine Nachmieterin gelinkt, indem er gesagt hat es wurde letztes Jahr erst renoviert, aber das war ne Lüge, und es steht so in ihrem Kontrakt!
5. Er kassierte nicht nur mein Geld, sondern wird danach auch ihres kassieren, meiner Meinung nach!
Also, was denkt ihr, oder Mono ?
vielen dank nochmals, lg.
mono 29.09.2010 19:45
zu 1:
ich hab es ja schoneinmal betont, dass der VM nicht dazu verpflichtet ist Dein Geld tatsächlich für die Renovierung aufzuwenden. Diese sogenannte hat "Vergleichscharakter" und begründet für den VM keine rechtliche Pflicht zu renovieren. Sie befreit lediglich Dich von Deinen Verpflichtungen, die Schönheitsreparaturen auszuführen.
zu 2:
Der Passus im Vertrag stimmt mit der Definition der entsprechenden gesetzlichen Verordnung überein.
zu 3:
Du hast es ihm freiwillig im Gegenzug für die Entbindung von Deinen Renovierungsverpflichtungen gegeben.
zu 4:
Wie gesagt, Dein VM scheint ein Schlitzohr zu sein. Da es für Deine Nchmieterin aber weder einen rechtlichen, noch finanziellen Nachteil mit sich bringt, dass die Wohnung letztes, vorletztes oder sonst welches Jahr renoviert wurde, kann man auch hier kaum rechtliche Schritte einleiten (würde sich für solch einen Betrag auch wirklich nicht lohnen). AUßerdem scheint die Wohnung ja in einem guten Zustand zu sein, sonst würde Deine Nachmieterin doch nicht glauben, dass die Bude letztes Jahr renoviert worden ist. Dein VM versucht halt den maximalen Vorteil für sich herauszuholen. Anscheinend ist Dein Wohnort nicht gerade üppig mit komfortablem Wohnraum versorgt, sonst würde dies nicht funktionieren. Im übrigen herscht in Deutschland Vertragsautonomie.
zu 5:
So wird das laufen........
wintersun 29.09.2010 20:02
Damn :/ dann hätte ich ja auch selbst die losen Tapetenstellen zukleben können, hätte mich vielleicht 10€ gekostet, keine 400€ !!
400€ sind doch echt zu viel für nur lose Tapetenteile zu zukleben???!!!
Ich werde auf jeden Fall zu ihm fahren und wenigstens ein Teil meines Geldes zurückverlangen...!! Ist mir schon klar, dass ich ein Teil der "irgendwann-auszuführende" Renovierung bezahlen muss, aber nicht gleich 400€ für 25m^2 und dann mein Nachmieter auch nochmal !!
mono 29.09.2010 21:01
Ja, versuche es auf jeden Fall. Argumentiere (vorausgesetzt, die Wohnung war wirklich in einem guten Zustand, bis auf die paar Tapentenstellen), dass die Schönheitsreparaturen noch nicht fällig gewesen wären und die 400 € bei weitem die quotale Beteiligung für noch nicht fälige gewordene Schönheitsreparaturen übersteigen würden. Zusätzlich kannst Du heranziehen (obwohl dass genau genommen rechtlich keine Bedeutung hätte), dass er ja nun sowieso einen Mieter hat, der die Schönheitsreparaturen übernäme. Würde mal versuchen 200 € wiederzubekommen. Sollte er überhaupt nicht darauf eingehen wollen, kann Du ihm immer noch unter die Nase reiben, dass er sich schadensersatzpflichtig macht, wenn er Dich auffordert (quotenabgeltende Vereinbarung dürfte dem gleich stehe) noch nicht fällig gewordene Schönheitsreparaturen auszuführen.
Viel Glück
wintersun 29.09.2010 22:19
Ja klar, die Wohnung war in einem sehr guten Zustand, waren halt nur ein paar lose Tapetenecken! Aber wie gesagt ich dachte er würde dies korrekt renovieren, so wie es sich jeder Nachmieter wünscht und so wie er es 1000 mal angekündigt hatte!
Ich probiere es morgen, und hoffe er steigt auf den Deal ein, dass ich wenigstens meine 150€ (halbe Miete) zurück bekomme!!
Ok, also im Klartext, falls er dann sagt, es wären noch stellen da, die "renoviert" werden müssten, würde er sich schadenersatzpflichtig machen?? Mir oder der Nachmieterin gegenüber?
viel dank für dein Hilfe!!
lg.
mono 30.09.2010 08:16
Nee, so einfach ist das nicht - und lass jetzt mal die Nachmieterin raus, denn die hat mit dem Vertragsverhältnis zwischen Dir und Deinem VM nichts zu tun.
Im übrigen fällt mir gerade auf, dass ein Tatbestandsmerkmal fehlt, um den VM auf Schadensersatz in Anspruch nehmen zu können.
Du solltest es auch nicht sofort auf solch eine agressive Schiene laufen lassen. Argumentiere so, wie ich es angeführt habe