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Der Vermieter steht zuerst in der Beweispflicht, er muss nachweisen, dass das Problem nicht in von außem eintretender Feuchtigkeit oder einem Baumangel begründet ist.<br />
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Urteil Langericht Hamburg (Az. 307S151/2), erst nach einem entsprechendem Nachweis ist die Vermutung gerechtfertigt, dass der Mieter den Schaden z. B. durch falsches Lüften verursacht hat.