AMAyer 04.09.2009 11:58
Hat der VM die Schlüssel angenommen, ist die Whg übergeben. Fertig!
Diskutieren Sie nicht mit dem VM herum, sondern verlangen Sie unverzüglich Ihre Kaution zurück. Natürlich abzgl. eines geringen Teils für eventuell ausstehende offene NK!
AM
beatnic 05.09.2009 12:42
Das klingt ja Prima! Hat der VM denn per Anwalt eine Chance? Und nachträglich kann der VM auch nichts mehr machen, wenn ich nein sage?