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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe vor kurzer Zeit eine Wohnung angemietet.
Bei der Besichtigung wurde ersichtlich,das kein Strom vorhanden war.Der Vormieter wurde von den Stadtwerken gesperrt und der Zähler verplombt.
Meine Bedenken,das der Strom zum Einzug rechtzeitig fließt wurde vom Hauseigentümer (Vermieter) relativiert,würde er als Hausbesitzer den Stromzähler vorerst anmelden,ich sollte,wenn ich erst eingezogen wäre,ganz normal ummelden.
Das absichtlich so,da die Stadtwerke ziemliche Probleme machen,wenn ein Zähler erst gesperrt wird und eine Privatperson dann neu anmelden will.
Angemeldet hat der Vermieter dann auch,was er mir telefonisch erklärte (unter anderem auch,das er selber erstmal beweisen mußte das er Eigentümer ist,also wie erwartet mit Schwierigkeiten) und fuhr dann in Urlaub.

Leider konnten die Stadtwerke den Zähler nicht entsperren,da dieser in einem verschlossenen Raum liegt und der extra für die Stadtwerke hinterlegte Schlüssel angeblich nicht passte.
Sie haben zwei verschiedene "Entsperrer" hingeschickt und beide konnten die Türe nicht öffnen.

Demnach hatte ich zum Einzugstermin auch keinen Strom und bin auch nicht eingezogen.
Auf meine Aufforderung,sich darum zu kümmern,ist wohl die Ehefrau meines Vermieters,die zuhause blieb bei den Stadtwerken vorstellig geworden,ohne weiteres Ergebnis.
Der Schlüssel müßte passen.
Wieder vergingen einige Tage,in denen vergeblich versucht wurde,die Türe zu öffnen.
Ein Treffen zwischen Stadtwerken und Vermieterin vor Ort,wie von mir vorgeschlagen kam aus unerfindlichen Gründen nicht zustande.

Ich selber bin bei den Stadtwerken als neue Mieterin vorstellig geworden.
Das Ergebnis war das Gleiche,Schlüssel passt nicht,Vermieter erklärt,Schlüssel müsse passen.

Zwei Tage später erwischte ich zufällig einen Strommenschen vor der Haustüre,der mir auf meine Nachfragen erklärte,der Vermieter habe einen neuen Schlüssel hinterlegt und der Zähler wäre soeben entsperrt worden.

einziehen konnte ich erst am 11. ,Einzugstermin wäre der 1. gewesen.

Frage:
Kann ich die 10 Tage,in denen in der Wohnun kein Strom war,von der Miete abziehen?
Ich meine,kein Mensch zieht in eine Wohnung ein,wo eine Plombe auf dem Zähler ist.
Ist schließlich nicht meine Schuld das alles so schlecht lief.
Der Vermieter hatte schließlich eine Woche zum Einzugstermin Zeit,sich darum zu kümmern.

Gruß Flip
Stichwörter: kein + strom + einzugsdatum

1 Kommentar zu „Kein Strom zum Einzugsdatum”

Susanne Experte!

Meiner Meinung nach, ja!

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