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Hallo Leute,
ich habe kürzlich die Kündigung wegen Eigenbedarf des Vermieters über einen RA erhalten.
Die Rechtsform scheint in Ordnung zu sein.
In der Kündigung steht: Kündigung der Wohnung ... zum[/color:30856] 30.06.2006.
Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses durch Fortsetzung des Gebrauchs über das Vertragsende hinaus wird bereits jetzt widersprochen.
Nun die Frage: Ist dieser Termin fix oder kann ich die Wohnung auch früher zurückgegeben?
Danke für jede Antwort.
Arno