Rano
Hallo
Grundsätzlich ist eine Wohnungsabnahme durch VM/Makler nicht zwingend notwendig, um ein Mietverhältnis zu beenden. Es sei denn, im Mietvertrag ist dies explizit vermerkt.
Zudem: Wenn am 23.Nov eine Übergabe erfolgte und die Wohnung zum 30.Nov gekündigt war, ist doch alles im Lack?!
"Das Mietverhältnis endet bei ordnungsgemäßer Übergabe der Mieträume" wurde uns geschrieben, was ich ja auch einsehe.
Aber sind wir nun schuld, wenn die Dame im Krankenhaus lag und wir davon ausgingen, dass sie sich meldet, wenn sie wieder gesund ist um einen Termin zu vereinbaren?
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Dieser Satz liest sich zwar schön, ist aber im Gesetz nicht verankert.
Wenn sie schon einen Vertreter benennt, der dieses Vertreterschaft auch bereits (durch die Besichtigung) ausgeübt hat, so war sie nachweislich durch ihren Krankenhausaufenthalt nicht handlungsunfähig. Eine termingerechte Kontaktaufnahme wäre seitens der Maklerin durchaus möglich gewesen.
Ich glaube, sie versucht ihr Glück einfach mal.
Wenn es keine weiteren Umstände zu Deinem Nachteil gibt, würde ich nicht zahlen, mich zurücklehnen und abwarten, wie sie Ihre Forderung noch zu begründen versucht.
Übrigens: Die Einbehaltung von Kautionsanteilen aus Gründen vermeintlicher Mietrückstände ist nur berechtigt, wenn diese Forderung tituliert wurde!!!
Gruß
Ralph
SilkePatricia
Hallo Ralph,
erst einmal vielen Dank für Deine Antwort!
Bei dem Datum der Übergabe hab ich mich leider vertippt. Es war der 23. Dezember 2005, nicht Nov.
"Übrigens: Die Einbehaltung von Kautionsanteilen aus Gründen vermeintlicher Mietrückstände ist nur berechtigt, wenn diese Forderung tituliert wurde!!! "
Wie darf ich "tituliert" verstehen? Muss das im Mietvertrag festgelegt worden sein?
Ärgerlich ist nur, dass mir keine Forderung gestellt wurde, sondern die fast alles von der (recht hohen) Kaution einbehalten haben und mir einfach das Geld nicht zurückgeben.
Noch einmal vielen herzlichen Dank! Du hast mir damit schon sehr viel weiter geholfen.
Gruß
Silke
Rano
Hallo
'tituliert' bedeutet, daß ihr per Gericht zur Zahlung verdonnert worden seid.
Da dies wohl nicht vorliegt, solltest Du zunächst das einbehaltene Geld schriftlich mit Nachweis (Einschreiben) einfordern.
Gab es eigentlich einen Nachsendeantrag an einen von Euch beiden?
Ich schrieb ja schon von der Vertreterschaft. Wäret ihr nun auch noch postalisch erreichbar gewesen, ist das ein weiterer Pluspunkt für Euch.
Noch eine weitere, wichtige Fragestellung:
Wann (und an wen) wurde der Wohnungsschlüssel übergeben??
Gruß
Ralph