Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
KEW hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich bin am 30.04.12 aus meiner Wohnung ausgezogen und die Hausmeisterin machte anstelle des Vermieters die Übergabe. Als ich vor sechs Monaten in die Wohnung einzog hingen 3 Raffrollos in der Wohnung. Diese waren sehr verschmutzt, daher habe ich Sie abgenommen. Und im Schrank aufbewahrt. Ich habe Sie beim Auszug wieder angebracht.
Eines der Stoffrollos liess sich leider nicht mehr richtig schliessen bzw war es etwas schief.
Der Vermieter hält nun bis jetzt die Kaution zurück und stellt mir auch noch die Reinigung der Rollos in Rechnung. Die nachweislich bei meinem Einzug schon nicht gereinigt waren.
Der Vermieter sagte es würde sich auf ca. 200 Euro belaufen, machte mir am Telefon aber das Angbeot, dass ich "nur" 100 Eur zahlen müsste. Ich bin erstmal nicht daraufeingegangen, weil mir das immer noch ein bisschen viel erschien.
Es gab leider weder beim Einzug noch beim Auszug ein Übergabeprotokoll.
Darf der Vermieter meine Kaution wegen einem Rollo überhaupt zurückhalten? Und muss ich tatsächlich für ein Rollo solche Wucherpreise zahlen?

1 Kommentar zu „Kution iwr zurückgehalten”

edy Experte! 22.05.2012 00:12

Der VM kann die Kaution mindestens 6 Mt. einbehalten.
Z,B, weil evtl noch eine Nachzahlung von Heizkosten
möglich wäre.
lg
edy

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.