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heizkosten und Miete müssen Sie bezahlen. Mindern für die noch verbleibenden Monate können Sie nur, wenn Sie den Vermieter schriftlich auf diesen Mangel aufmerksam gemacht und um Behebung gebeten haben.
Auch das Nichtfunktionieren des Lüfters hätten Sie schriftlich bemängeln müssen. Wenn Sie das nicht getan hatten, dann haben Sie Ihre Mängelanzeigepflicht vernachlässigt und können dann für den daraus resultierenden Schaden haftbar gemacht werden.
Wenn Sie kein Fenster im Bad haben, dann muß der Lüfter diese Aufgabe übernehmen. Und dieser muss intakt sein.
Sie schrieben am Anfang "Geheizt habe ich wie immer, also Temperatur so um die 18 Grad". Wie konnten Sie das denn wenn Sie im Krankenhaus lagen? <!-- s --><!-- s -->
sonnenlicht
Na geheizt habe ich wie immer weil die Heizung nicht runtergedreht habe. Also die Temperatur war gleich. So hat auch mein Zimmertermometer gezeigt.
Ich habe alles schriftlich. Frist habe ich auch gesetzt und ist nicht passiert.