Gast hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
aufgrund Arbeitsplatzwechsel (400 km von zu Hause weg) war ich letztes Jahr in der verzwickten Lage, mir ziemlich schnell eine halbwegs ordentliche Wohnung zu mieten.
Hab mich mehr oder weniger hinreissen lassen, für meine eigentlich nicht schlechte, aber mittlerweile zu kleine 1-Raum-Wohnung eine Mietbindungsklausel zu unterschreiben, womit ich dann für 1 Jahr auf mein Kündigungsrecht verzichte.
Jetzt meine Frage:
Ich bin am 15.10.2004 eingezogen, ab wann kann ich kündigen? Schon im Vorfeld, so dass das Mietverhältnis zum 15.10. 2005 beendet ist, oder kann ich eine Kündigung erst ab dem 15.10.2005 einreichen?
Vielen Dank schon mal im Voraus!
Grüße
Claudia