valentinus hat diese Frage gestellt
Hallo liebe Forengemeinde,
ich als Mieter habe eine Frage. Laut Übergabeprotokoll lässt der Makler, der dieses unterschrieben hat, noch Handwerkerarbeiten wegen keinen Gebrauchsspuren an der Wohnung durchführen.
Leider ist er dieser Pflicht bisher noch nicht nachgekommen (7 Monate schon nicht).
Auf ein Schreiben und anrufe reagiert er nicht mit Taten. Meine Frage: Welche rechtlichen Schritte stehen mir nun zu?
Ich habe mal schnell ein Schreiben aufgesetzt:
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Sehr geehrter Herr XXX,
ich beziehe mich auf das Schreiben vom 7.11.2012, das Ihnen per Post zugestellt wurde.
Im Übergabeprotokoll vom 17.7.2012 steht Folgendes vereinbart:
Zustand der Mieträume: leichte Gebrauchsspuren, Bohrlöcher an den Wänden und Decken, 3 Kratzer an insgesamt 3 Türen, kleine Kratzer am Handlauf werden vom Tischler retuschiert.
Zusätzliche Vereinbarungen: Der Mieter erhält Schlüssel vor Mietbeginn […]
Trotz schriftlicher Vereinbarung mit Ihnen wurden die Handwerkerarbeiten bisher nicht durchgeführt.
Ich setze Ihnen eine Frist von 14 Tagen (einschließlich 14.3.2013), um die im Übergabeprotokoll vereinbarten Handwerkerarbeiten durchführen zu lassen. Wir übernehmen dabei keinerlei Kostenanteile.
Mit freundlichen Grüßen,
XXX
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Kann ich das so absenden? Welche rechtlichen Schritte stehen mir nun zu?
Danke für eure Antworten!