Gast
Weil SIE etwas zerstören muss die Vermieterin es bezahlen ?
Kapier ich nicht.
Könnten Sie das ein wenig begründen ?
Gast
Hallo Det11!
Die Tür ist von innen nicht zu öffnen! Von außen nur mit Schlüssel. Daher konnte Junior auch nicht wieder öffnen und wir kamen nicht heraus.
Dieser Mangel war schon Jahre bekannt und ich habe ihn mündlich mehrfach angemahnt, schriftlich im April.
Bei der Baubehörde hatte ich auch gefragt und die bemängelten die Unmöglichkeit des nicht vorhandenen Fluchtwegs (im Falle eines Brandes z.B.), aber das ist natürlich nicht deren Sache.
LG, AH
Gast
Ihr Sohn hat die Tür zugemacht.
Sie haben sie kaputtgemacht.
Also bezahlen Sie es.
Alles andere wäre für mich unverständlich.
Gruss det11
Gast
Aber wenn der Mangel schon längst vom Vermieter behoben wäre dann wäre es ja nie soweit gekommen.
Gast
@Gast. Ganz genau. Die tür ist übrigens noch nicht repariert und eine Statement ist seitens der Vermieterin auch nicht gekommen. Wollte sie die Verantwortung übernehmen, wenn während des Eingesperrtseins mein Sohn auf die Straße (vielbefahrene Durchgangsstraße) läuft und etwas passiert?
Habe auch schon tagelang mit kaputter Heizung gesessen im Winter, ich solle mich doch selbst um die Reparatur kümmern (O Ton Vermieterin).
Oder verschimmeltem Keller- wo ich hinterher Schuhe, Autositz und noch ein paar Teile wegwerfen konnte. O Ton: Ich hätte schwarze Farbe an Wand und Decke gestrichen.
Ich glaube, ALLES muß man sich nicht gefallen lassen, zumal ich ohne Balkon und Wanne halbkalt pro qm 7,50€ entrichte.
Gruß, AE