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Hallo,
ich habe eine wohnung gefunden, in die ich gerne einziehen würde. der mietvertrag ist noch nicht unterschrieben und ich habe an der wand so dunkle stellen entdeckt. ich kann das ganze noch nicht beurteilen aber es könnte schimmel, verursacht durch eine undichte regenrinne sein muss aber nicht. Meine Vormieterin erklärte, dies entstand als sie einmal für eine Wohe verreist war und während dieser Zeit nicht gelüftet hat.
Ich möchte die wohnung trotzdem mieten und ich will, dass der vermieter den mangel beseitigt (sofern es Schmimmel ist und es nicht durch ausreichende lüftung beseitigt oder vermieden werden kann).
Meine Situation: Wir sind eine vierköpfige Familie. Ich, meine Frau, meine Tochter (1 Monat) und mein Sohn (16 Monate).
Und zum Recht: Nach §§536 und 536a habe ich als Mieter das Recht zur beseitigung des Mangels, sofern ich ihn bei Vertragsschluss nicht kannte. Aber ich kenne den Mangel, somit kann ich laut §536b meine die Rechte zur mängelbeseitigung nicht geltend mache, ausser ich behalte mir die Rechte bei Annahme vor.
Wie sieht denn so ein Vorbehalt aus? Reicht es aus, wenn ich folgendes Schreibe: "Sollten dunkle stellen an der Wand trotz ausrechende lüftung entstehen, nehme ich an sie kommen durch eine feuchte wand zustande. Ich behalte mir somit die Rechte zur Mietminderung nach §§ 536ff vor" und dem Vermieter es kurz vor Vertragsunterzeichnung in die Hand gebe?
danke im Vorraus für eure Hilfe und Anregungen