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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mein Vermieter hat mir am 31.12.2005 meine Wohnung fristgerecht mit folgendem Text gekündigt:

„Ich kündige hiermit das mit Ihnen am 19.07.1999 begründete Mietverhältnis zum 30.06.2006, da ich in der Wohnung im Dachgeschoss umfangreiche Sanierungs- und Renovierungsarbeiten durchführen lassen werde; diese Arbeiten kann ich in einer dann bewohnten Wohnung definitiv nicht durchführen“.

Aufgrund meiner Erfahrungen mit dem Vermieter habe ich den Verdacht, dass das Ganze nur vorgeschoben ist.

Meine Fragen dazu sind:

- Ist die Kündigung grundsätzlich gerechtfertigt?
- Ist die Kündigung ausreichend begründet? (Ich kann ja überhaupt nicht nachvollziehen, ob der Auszug erforderlich ist)
- Wenn die Kündigung nicht gerechtfertigt ist, muss ich dann was unternehmen? Oder kann ich einfach wohnen bleiben und lasse es auf eine Räumungsklage ankommen? Wenn die Kündigung nicht gerechtfertigt ist, müsste der Vermieter den Prozess dann ja verlieren.

Danke für alle Antworten!

2 Kommentare zu „Kündigung durch den Vermieter wegen Renovierungsarbeiten”

Susanne Experte!

Wichtig: handelt es sich um ein Zweifamilienhaus, in dem eine Wohnung durch den Vermieter bewohnt wird?

wiho

Hallo Susanne,

es handelt sich nicht um ein Zweifamilienhaus. Der Vermieter wohnt auch nicht dort.

mfg,

Wilfried

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