fin
Ein Vermieter hat in seinem Haus Hausrecht und er kann Ihnen sehr wohl den Zugang verweigern. Diesen Raum haben Sie sicher nicht mitgemietet.
Ein Anfangsbestand an Heizöl ist auch so nicht im Keller nachweisbar. Er ist aber der Endbestand des letzten Abrechnungszeiraum. Daher schauen Sie bitte in Ihre letzte Abrechnung.
Der Restbestand wird immer von dem Anfangsbestand und den Tanküllungsbeständen abgezogen, d.h. die 9000 l werden von dem Gesamtbetrag abgezogen.
Leider beruhen Ihre Einwände auf Unwissenheit.
Die Heizkostenabrechnung können Sie nicht für ungültig erklären <!-- s --><!-- s -->
Rano
>>fehlende Dokumente, die den Anfangsbestand belegen (12000 LIter)
Schau doch einfach mal auf den Endbestand der vorherigen Abrechnung!
Es gab bereits Klagen wegen der ungenauen Erfassung und Abrechnung des Heizölverbrauchs. Die Richter stellten sich - so den Klagen nicht stattgegeben wurde - auf den Standpunkt, dass über die Jahre der Mieter keinen Nachteil erleide.
Es wurden hier also langfristige Mietverhälnisse unterstellt. In diesem Fall kann es ja auch durchaus passieren, daß die Mieterschaft in einem Jahr durch Ablesefehler zB ~500l Öl zuviel bezahlt. Hier werden dann aber im nächsten Jahr ~500l weniger berechnet.
Wichtig ist dem Gericht in diesen Fällen lediglich, daß der Vermieter - über mehrere Jahre gerechnet - nicht mehr abrechnet, als er bezogen hat. DAS wäre dann nämlich Betrug.
Wieso wunderst Du Dich über die 'glatten' Anfangs- und Endbestände, wenn Du doch selbst gesehen hast, dass die zur Verfügung stehende Uhr nur ein Schätzeisen ist??
Würde hier 1234,56 l stehen - DANN würde etwas nicht mit rechten Dingen zugehen. <!-- s --><!-- s -->
Viel Glück
Ralph
Mikew
Ein Vermieter hat in seinem Haus Hausrecht und er kann Ihnen sehr wohl den Zugang verweigern. Diesen Raum haben Sie sicher nicht mitgemietet. [/quote:aa08f]
Das mag sein.... aber...
Ein Anfangsbestand an Heizöl ist auch so nicht im Keller nachweisbar.
Er ist aber der Endbestand des letzten Abrechnungszeiraum. Daher schauen Sie bitte in Ihre letzte Abrechnung. [/quote:aa08f]
Meine letzte Abrechnung vom 1.9.2004 bis 1.9.2005 ist gleichzeitig die einzige, die ich bis jetzt habe. Da wird eben diese 12000 Liter als Anfangsbestand angegeben.
Techem hat zwar alle Heizungen abgelesen aber nicht den Ölstand, bei der Erstellung der Abrechnung reicht Techem die Angabe des Vermiters, ohne diese in Frage zu stellen. Eine Nachfrage bei Techem hat ergeben, dass für die Angabe der Ölstand ist alleine der Vermieter verantwortlich und daher spielt für sie bei der Ablesung keine Rolle.
Der Restbestand wird immer von dem Anfangsbestand und den Tanküllungsbeständen abgezogen, d.h. die 9000 l werden von dem Gesamtbetrag abgezogen. [/quote:aa08f]
Die 9000 liter habe ich selber gesehen (Anfang November) aber was mich jetzt interessiert ist der Ölstand beim Auszug, also jetzt. So kann ich selber sehen was tatsächlich verbraucht wurde und davon ableiten ob die 7000 Liter realistisch sind oder nicht. Und genau das will der Vermieter verhindern. Die letzte Abrechnung oder die Rechnung von der letzte Tankfüllung vor meinem Einzug hat er komischerweise nicht.
Leider beruhen Ihre Einwände auf Unwissenheit.
Die Heizkostenabrechnung können Sie nicht für ungültig erklären[/quote:aa08f]
Jetzt nehmen wir an, der Vermiter will behaupten, dass es plötzlich im Tank jetzt nur (zum Beispiel) 1000 Liter drin sind. Soll ich das glauben???? Und auch noch zahlen????
Ich traue ihn sogar zu, dass er den Tank einfach abpump.
Wenn der Vermieter nichts zu verbergen hätte, warum hat er das nicht einfach gezeigt????
Wo ist das Problem?
Mikew
Hallo Rano,
vielen Dank für die Info!
was die letzte Abrechnung betrifft , lies bitte meine Antwort an fin.
Gruss,
MikeW
Rano
>was die letzte Abrechnung betrifft , lies bitte meine Antwort an fin.
Yep, ... aber was ist mit den anderen Mietern, die jetzt ausziehen?
Haben die nicht lange genug dort gewohnt, um die letzte BK-Abrechnung noch bekommen zu haben??
Bye
Mikew
Hallo Rano,
wie schon gesagt, die andere Familie ist mit mir zeitgleich eingezogen und ist auch letzte Woche ausgezogen.
Davor wurde das Haus von den Eltern der Vermieter bewohnt und dann 6 Monate lang hat keiner da gewohnt bis wir (Ich und mein Nachbar) eingezogen sind.
Gruss,
MikeW
fin
Tut mir leid, aber Sie verrennen sich da in Phantastereien.
Den Ölstand liest immer der Vermieter ab, nicht die Ablesefirma. Die Ablesefirma ist auch nicht zuständig dafür über die Richtigkeit der Ölstände zu wachen. Damit haben die nichts zu tun. Sie lesen nur den individuellen Verbrauch der Nutzer ab und erstellen die Abrechnung.
Den Restbestand kann man natürlich sehen, denn sonst könnte man ihn nicht ermitteln. Ich habe Ihnen schon zu erklären versucht, dass dieser immer in der Abrechnung von Anfangsbestand und zugetankter Menge abgezogen wird und somit nicht in die Heizkostenabrechnung reinkommt.
Sie scheinen noch einen Bedarf in punkto Wissen über die Heizkostenverordnung zu haben. Informieren Sie sich hierüber bevor Sie ungerechfertigte Verdächtigungen hegen.
Mikew
Ich denke wir reden an einander vorbei.
Den Ölstand liest immer der Vermieter ab, nicht die Ablesefirma. Die Ablesefirma ist auch nicht zuständig dafür über die Richtigkeit der Ölstände zu wachen. Damit haben die nichts zu tun. Sie lesen nur den individuellen Verbrauch der Nutzer ab und erstellen die Abrechnung.
[/quote:7b67a]
Das war mir klar nachdem ich mit Techem telefoniert habe (wie schon vorher beschrieben). Mich interessiert nicht wie viel ich im Vergleich zu meinem Nachbar mehr verbraucht habe, was mich eher interessiert ist die tatsächliche verbrauchte Ölmenge, denn das entspricht der Grossteil der Kosten, die ich und meinem Nachbar zu tragen haben.
Den Restbestand kann man natürlich sehen, denn sonst könnte man ihn nicht ermitteln.
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Genau das wollte ich sehen und dieses hat der Vermieter verweigert. Warum nur???
Ich habe Ihnen schon zu erklären versucht, dass dieser immer in der Abrechnung von Anfangsbestand und zugetankter Menge abgezogen wird und somit nicht in die Heizkostenabrechnung reinkommt.
[/quote:7b67a]
Das war mir klar. Was mir Kopfschmerzen bereitet ist genau die "angeblich" verbrauchte Ölmenge. Bei der letzte Abrechnung konnte er der Anfangsbestand nicht nachweisen (durch vorherige Abrechung oder Betankungen). Und bei der Abrechnung, die nach meinem Umzug kommen wird, bin ich gespannt darauf was er als Endbestand angibt.
Vielleicht ist mein (und mienes Nachbarn) Problem gar kein Problem, wenn man EINDEUTIG die verbrauchte Ölmenge aus der Einheiten der Heizunszähler ableiten könnte.
Oder anders gefragt, ist ein Verbrauch von 35 Liter/m².a realistisch???
Wenn es so ist, dann lehne ich mich zurück und schaue was passiert. Aber da alle Personen, den ich gefragt habe, einen, um Welten, niedrigeren Verbrauch hatten, wurde ich misstraurisch (um nicht zu erwähnen von anderen Geschichten, die mich misstraurisch gemacht haben).
fin
An jeder Heizkostenabrechnung kann man genau die im Wirtschaftsjahre verbrauchte Ölmenge ersehen. Sonst könnte keine Abrechnung erstellt werden. <!-- s --><!-- s -->
Und warum Sie den Ölstand nicht selbst ablesen durften, habe ich Ihnen bereits erklärt. Aber nochmal: Der Vermieter hat Hausrecht und er kann Ihnen das verweigern. Es liegt nicht in Ihrem Befugnisbereich.
Rano
Hey fin,
"An jeder Heizkostenabrechnung kann man genau die im Wirtschaftsjahre verbrauchte Ölmenge ersehen."
Genau das ist es doch, was Miekw anzweifelt.
Es ist auch etwas befremdlich, wenn Richter eine Betriebskostenabrechnung deshalb kritisieren, weil darin Rundungsfehler vorkommen, andererseits aber der Heizölverbrauch -rechtens- mit einem Schätzeisen ermittelt wird.
Ich weiß nicht, was ein Liter Heizöl kostet, aber nehmen wir mal 60ct an, dann ergibt das bei einem Ablesefehler von 500l bereits 300 Euro Fehlberechnung.
In gleicher Weise, paßt es einfach nicht, dass ein Vermieter dem Mieter eine Rechnung von z.B. 20€ (z.B. Kaminsfeger) im Rahmen der Abrechung vorweisen muß, um diese Ausgabe glaubhaft zu machen, andererseits aber nicht verpflichtet ist, dem Mieter einen Blick auf die Tankuhr zu gewähren und der Mieter sich so blind auf die Angabe/Ablesung des Vermieters verlassen soll.
Sicher trifft das von Dir genannte zu (also, z.B. dass der VM keinen Zugang zu 'seinem' Keller gewähren muss), doch wenn Mikew die Richtigkeit anzweifelt, wäre es - korrekte Ablesung/Berechnung vorausgesetzt - doch ein einfaches, den Mieter mal kurz darauf gucken zu lassen.
Mir schwant allerdings auch, dass es hier schon Spannungen zw. M und VM gibt. Dann ist es mit dem gegenseitigem Entgegenkommen nicht mehr weit her.
Gruß
Ralph