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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich habe meinen Mietvertrag gekündigt, nun möchte der Vermieter, das ich die vergilbten Türen und Heizkörper lackiere, obwohl sie so übernommen im Übergabeprotokoll stehen. Argument: Alle 2 Jahre sind die Wohnräume zu renovieren, was nicht geschehen ist (ich wohne seit 3 Jahren in der Wohnung).

Wie ist die rechtliche Lage?

mfg

1 Kommentar zu „Mängel beheben, die im Übergabepdrotokoll stehen?”

Gast Experte!

Prinzipiell kommt es auf den Mietvertrag an, ob Sie überhaupt zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind.

Wenn Ihr Mietvertrag aber tatsächlich Schönheitsreparaturen im Zyklus von zwei Jahren vorschreibt, dann ist diese Klausel unzulässig. Sie müssen überhaupt nichts streichen oder lackieren.

Bei Türen und Heizkörpern geht man von einem Renovierungsbedarf ca. alle 7 Jahre aus, bestimmt nicht nach 3 Jahren.

Eine genaue Prüfung der Rechtslage sollten Sie aber dem Mieterschutzbund oder einem Anwalt überlassen - ich bin kein Anwalt.

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