Gast
Prinzipiell kommt es auf den Mietvertrag an, ob Sie überhaupt zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind.
Wenn Ihr Mietvertrag aber tatsächlich Schönheitsreparaturen im Zyklus von zwei Jahren vorschreibt, dann ist diese Klausel unzulässig. Sie müssen überhaupt nichts streichen oder lackieren.
Bei Türen und Heizkörpern geht man von einem Renovierungsbedarf ca. alle 7 Jahre aus, bestimmt nicht nach 3 Jahren.
Eine genaue Prüfung der Rechtslage sollten Sie aber dem Mieterschutzbund oder einem Anwalt überlassen - ich bin kein Anwalt.