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klpe1957 hat diese Frage gestellt
Hallo.
2001 (also vor 7 Jahren!!) wurde ein Versäumnisurteil gegen mich gefällt, welches mich zur Zustimmung einer Mieterhöhung zwang. Der Vermieter hat diese Miete aber nicht eingefordert, sonderen noch Jahre später immer nur die ursprüngliche niedrigere Miete gefordert. Diese wurde auch regelmäßig bezahlt.
Nun verlangt der Vermieter über seine Anwälte, die ich diese Differenz der Mieterhöhung zur geforderten und gezahlten Miete inklusive Zinsen nachzahle. Dabei handelt es sich um eine Summe von ca. 5000€. Kann ich dagegen angehen? Ist die Mieterhöhung auch dann zu zahlen, wenn der Vermieter diese nicht einfordert, sondern immer nur die alte Miete einfordert?

Danke und Gruß,
Klaus

0 Kommentare zu „Mieterhöhung trotz Versäumnisurteil nicht eigefordert”

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