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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo wir haben in einem zweifamilienhaus die obere Etage gemietet.

Nach einigen Monaten ist vom Vermieter wegen Instandhaltungsmaßnahmen am Haus der weg am Haus weggenommen worden.
Jetzt klafft dotrt eine Baustelle und wir müssen an der stark befahrenen Bundesstrasse von der Haustür in den Garten und zum PKW Stellplatz.

Der VErmieter weigert sich aber den Urzustand wieder her zu stellen und meint wir können vorne rum, an der besagten Str.

Gibt s ein Recht auch wieder herstellung des weges wegen der extrem erhöhten Unfallgefahr und der tatsache das beo einzug der weg vorhanden war?

Wer muß für Kosten der herstellung aufkommen?

Anderes Thema noch wer ist für die sicherheit am Haus zuständig, doch der Vermieter?
Es geht da um mangelnde BEleuchtung

0 Kommentare zu „Gehweg am Haus wiederherstellungspflicht?”

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