fin
Der Schaden muss zunächst vom Vermieter und einem Handwerker (Schreiner) begutachtet und die Kosten des Schleifens/Versiegelns vom Fachmann veranschlagt werden, je nachdem wie der Schaden wieder am besten zu beseitigen sein wird.
Dies sollten Sie schriftlich mit Kostenangabe bekommen und reichen dies dann Ihrer Versicherung ein.
Oftmals schickt die Versicherung einen eigenen Gutachter, aber möglich, dass dies bei der Geringe des Schadens nicht notwendig wird.
Evtl. sollten Sie den Schaden auch einmal fotografieren und der Versicherung mit einsenden.
ChrisB666
Das heißt also meine Freundin muss Ihren Vermieter anrufen und Ihm sagen das sie einen Kostenvoranschlag brauch zur Reparatur. Konkret muss sie mit Ihrem Vermieter einen Termin abmachen um den Schaden begutachten zu lassen...
Hab ich das so richtig verstanden ?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
fin
Ja. Denn um einen Kostenvoranschlag erst einmal zu erhalten, muss der Vermieter diesen ja erst einmal in Auftrag geben und es von einem Fachmann besichtigen lassen.