Curo2000
Sind es exakt 2000 €? Wenn ja, sieht es wohl fies nach Schätzung aus. Da die ja dann offensichtlich nichts mehr haben würde ich mir erst mal eine genaue Verbrauchsabrechnung schicken lassen. Wenn die das nicht können einen Vergleich auf ca. 2/3 der letzten Abrechnung anbieten. Ist dann halt die Frage was die glauben was mehr kostet. Im Archiv rumwühlen oder annehmen. Oder halt direkt anbieten, so ala so viel kann es ja nicht gewesen sein wegen sonstwas, wärst ja gerne bereit so ca 700 € als Endabrechnung zu akzeptiern, noch mehr bla ... <!-- s --><!-- s -->
Curo
tenant61
. danke für den kommentar, curo. der betrag ist nicht genau 2000,-€, aber annähernd.
auf einen vergleich wird´s wohl tatsächlich hinauslaufen. allerdings stell ich mir da deutlich weniger vor, nämlich die jetzige forderung abzüglich dem, was bereits gezahlt (aber nach löschung des kundenkontos vergessen) wurde, der rest geteilt durch 2. das ist so in etwa mein ziel.
an der forderungshöhe hänge ich mich nicht so sehr auf. die zähler sind nun mal offenbar so abgelesen, ich war nicht dabei, also kann ich nichts gegenteiliges beweisen. außerdem war es eine erdgeschoßwohnung mit kaltem keller darunter und drei kalten außenwänden; also das kann ich so stehen lassen.
mal hören, was sonst noch für kommentare kommen. <!-- s --><!-- s -->
Curo2000
klar tenant, hatte ich jetzt nicht explizit erwähnt, die Abschlagszahlungen kannst Du ja (im Gegensatz zu denen) als geleistet anhand von Kontoauszügen belegen. Viel Erfolg, und schrieb mal wie es Ausgeht! <!-- s --><!-- s -->
fin
Wie lange war denn der Zeitraum, für den kostenlos Gas geliefert wurde? Fast die gesamt Wohndauer von ca. 1,5 Jahren?
Und Abschlag wurde gezahlt oder nicht, was ich aus dem Beitrag nicht 100% verstehe?
tenant61
die gesamtmietzeit war etwas weniger als 2 jahre (die tatsächliche wohndauer war etwas kürzer, aber ausschlaggebend ist ja die mietzeit der wohnung) . in den ersten 3 monaten wurde abgebucht. danach nicht mehr. also "kostenlose" lieferung etwas mehr als eineinhalb jahre.
es gab bei meinem einzug schon diverse schwieirgkeiten, weil meine wohnung ursprünglich zu einem danebenliegenden gewerbeobjekt gehörte und das versorgungsunternehmen sich unglaublich schwer damit tat, die richtigen zähler zuzuordnen. war ein ziemliches hickhack. auch das war mit ein grund dafür, dass ich irgendwann nicht mehr so genau hingeguckt habe, weil die mir nach mehreren änderungen der zähler-nummern versichert hatten, dass jetzt alles in ordnung sei. darauf hatte ich mich verlassen. das schöne ist, ich kann das alles belegen, weil ich gottseidank alle unterlagen aufbewahrt habe, während die offensichtlich rein gar nichts mehr haben. könnte lustig werden vor gericht <!-- s --><!-- s -->
fin
Uiiih, den Beitrag muß man nun erst mal wieder finden!
Das sieht nach ganz schönem Durcheinander aus und ob das so lustig wird vor Gericht, weiß ich nicht. Kann auch eher in Richtung Vergleich gehen mit tatsächlich geschätztem Gasverbrauch, wie curo schon schrieb.
Nicht wissen wo genau der Zähler ist hat ja nichts mit verlorener Kontonummer zu tun.
Leider ist es i.d.R. so, bei Großanbietern wie auch bei Behörden, dass man "Vergessenes" noch nachträglich bezahlen muss. Etwas anderes wäre es wenn die jetzt 3 Jahre später noch mit einer Nachzahlung ankämen. Aber das ist nicht der Fall.
Das Problem ist, dass eine Leistung erbracht wurde (Gas), aber keine Gegenleistung (Geld). Ein Formalfehler schützt daher wahrscheinlich nicht vor der Bezahlung.