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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!

Ich habe meine Wohnung gekündigt und meine Vermieterin treibt mich mit Ihren ganzen Besichtigungsterminen noch in den Wahnsinn!!! Sie ruft z. B. Sa. morgens um 8:00 Uhr an und will um 11:00 Uhr in die Wohnung. Pro Woche sind 2 oder 3 Termine. Insgesamt waren es jetzt schon 8. Gibt es eine gesetzliche Regelung hierfür? Wie oft muss ich den Vermieter rein lassen? Auch Sonntags? Wie lange vorher muss er bescheid sagen? Kann ich Termine ablehnen + ausweichtermine angeben oder muss ich jeden Termin zwingend zu lassen? Ich bitte dringend um Hilfe. Falls es hiezu allgemeingültige Regeln gibt - wo find ich die? (Würd sie gerne ausdrucken + ihr unter die Nase halten?

Danke!
Candy
Stichwörter: wohnungsbesichtigungen

1 Kommentar zu „Wohnungsbesichtigungen”

Susanne Experte!

Anzahl und Häufigkeit ist natürlich nicht per Gesetz vorgegeben. Mal in der Rubrik Urteile nachschauen!
Berufstätige Mieter sollte schon 2 Tage vorher informiert werden. Ich würde der VM feste Zeiten vorgeben: z.B. 2 Abendtermine in der Woche von 17:00 bis 19:00 etc, immerhin hast Du einen Umzug vorzubereiten.
Du musst auch nicht am Samstagmorgen das Telefon abnehmen..... <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

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