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Prinz2004 hat diese Frage gestellt
Ich habe mal eine Frage zur Wasserabrechnung. Mein Vermieter berechnet ein "Blindwasser" prozentual auf meine Wasserabrechnung ab, ist das legitim. Kurze Erklärung: alle Wohnungen und Gärten verfügen über Wasseruhren und werden auch punktgenau so abgerechnet. Dazu gibt es wohl irgendwo Wasser was verschwindet (versickert o.ä.), dieses nennt er "Blindwasser". Da er dieses niemandem zuordnen kann, schlägt er das prozentual auf die Mieter um. Das sind bei mir 26 m3, rund 114 €. Muss ich das bezahlen?

5 Kommentare zu „Betriebskostenabrechnung Wasser”

Berthelstal Experte! 13.12.2011 11:08

Die Abrechnung ist korrekt:
Die Summe aller Wasserzähler differiert immer mit dem Ergebnis des Hauptwasserzählers.
Die Abrechnung mit dem Wasserwerk erfolgt anhand der Daten des Hauptwasserzählers.
Diese Differenz ist auf alle angeschlossenen Verbraucher entsprechend des Verteilerschlüssels umzulegen.

Grundlage: Betriebskostenverordnung
§ 2 Punkt 2. die Kosten der Wasserversorgung,
hierzu gehören:
die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung
oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung
einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der
Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage
und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe;

Forseti Experte! 13.12.2011 13:43

Das dürfte in erster Linie davon abhängen, wie hoch diese Messdifferenz ist. Darum sollten Sie sich mal durchlesen, was ich dazu im Meitrechtlexikon gefunden habe:

Sonderfall Messprobleme

Fast immer treten in Wohngebäuden Messprobleme dergestalt auf, dass der Haupwasserzähler praktisch nie den gleichen Wert zeigt, wie alle Wohnungswasserzähler zusammen. Der Hauptwasserzähler arbeitet exakter, außerdem gelten für solche "großen" Zähler bei der vorgeschriebenen Eichung (siehe >>> Eichgesetz) geringere Toleranzen. Es kann deshalb zulässig sein, dass der Vermieter den Gesamtverbrauch im Verhältnis der an den einzelnen Wasserzählern in den Wohnungen festgestellten Verbräuchen abrechnet. Nach Ansicht mehrerer Gerichte ( LG Braunschweig WM 99, 294; AG Salzgitter WM 96, 285) soll dieses Verfahren bei Messdiffernenzen bis zum 20 % zulässig sein. Wird die 20% - Grenze überschritten, muss danach nach den Wohnungszählern abgerechnet werden, denn die Indizien sprechen für eine unberechtigte Wasserentnahme oder aber einen Wasserrohrbruch bzw. sonstige Wasserverluste. Solche Wasserverluste muss der Vermieter, da er die Instandhaltungspflicht trägt, auch selbst tragen (LG Braunschweig WM 99, 294, AG Münster WM 2000, 152; AG Salzgitter WM 96,285).

Prinz2004 14.12.2011 13:20

Vielen Dank für Ihre Ausführungen! Ich hatte nach meinen Wasseruhren einen Verbrauch von 80 m3 und zusätzlich einen Blindverbrauch von 26 m3. Das kommt mir schon enorm viel vor! Das ist ja auch nur mein Beitrag, auf die anderen Mieter (6), wird ja ebenfalls noch ein Blindverbrauch abgerechnet! Mir kommt bei dieser Wassermenge eher ein Rohrbruch o.ä. in den Sinn, der ja auch, wenn alle weiter zahlen weil sie müssen, nicht weiter erforscht werden muss. Vielen Dank!

Berthelstal Experte! 15.12.2011 07:27

26 m³ als "Blind"verbrauch sind aber recht viel.
Da fragen Sie den Vermieter nach den Verbleib des Wassers. Allein eine bloße Zählerdifferenz dürfte da nicht in Frage kommen; zumal die anderen Mieter ebenfalls annähernde Werte bei der Berechnung erhalten haben dürften.
Klären Sie vor Zahlung die Differenz.

Prinz2004 04.01.2012 14:19

Nach meinem Widerspruch an unsere Hausverwaltung, den ich wie o.b. begründet habe (20 %-Klausel), weist diese den Widerspruch zurück. Sie beziehen sich darauf, dass die Differenz der Hauptzähler auf die Nebenzähler nur 18,77 % beträgt.
Grundlage für meinen Widerspruch ist doch aber meine eigene Betriebskostenabrechnung und nicht die Hauptzähler, oder? Welcher Mieter kennt den entsprechende Angaben? Ich kann doch nur Widerspruch gegen meine Betriebskostenabrechnung stellen und hier liegt eine Blindwasserabrechnung von 32,5 % vor (80 m2 Wasseruhr und 26 m3 Blindwasser). Muss ich nun wirklich den Klageweg bestreiten?

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