Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wir sind gerade umgezogen und bereits bei der Übergabe war eine Herdplatte des Ceranfeldes kaputt. Dies wurde auch im Übergabeprotokoll festgehalten und der Vermieter ließ sich eine Frist von 14 Tagen im Mietvertrag zusichern, um den Herd zu reparieren.

Da ihm das nicht selbst gelungen ist (Er hat 2 verschiedene gebrauchte Ceranfelder ausprobiert), möchte er jetzt eine Induktionsplatte neben dem Herd aufstellen, einen gebrauchten Herd kaufen mit Stahlplatten und ohne Umluft (also Uraltmodell!!), oder einen gebrauchten Ceranherd kaufen bei dem wir 200 Euro bezahlen sollen.
Alle 3 Vorschläge kommen für uns nicht in Frage.

Wir haben im Mietvertrag stehen, daß wir eine Einbauküche mit Herd und CERANFELD angemietet haben.

Darf der Vermieter einfach mit dem Standard nach unten gehen und uns plötzlich einen schlechteren Herd hinstellen, oder muss er einen Herd mit Ceranfeld beschaffen, bzw. diesen reparieren lassen. Das ist ihm nämlich scheinbar alles zu teuer und er will nur 50 Euro ausgeben.

Wir haben ihm jetzt nochmals schriftlich eine Frist gesetzt und wollten nach Ablauf der Frist einen Elektriker beauftragen sich den Herd anzusehen und die Kosten dafür wollten wir von der Miete abziehen. Ist das rechtens?
Oder müssen wir unter Umständen einen Herd mit 3 Kochfeldern akzeptieren, da man sowieso selten alle 4 gleichzeitig benutzt?
Stichwörter: mängelbeseitigung

1 Kommentar zu „Mängelbeseitigung”

Susanne Experte!

Die Frage ist, wenn schon eine kaputt ist, wie lange wirds dauern bis die nächste oder der ganze Herd kaputt sind.
Da kann man vielleicht mal online beim Support der Firma nachfragen, die beantworten sowas gern.
Ansonsten hast Du schon recht, der VM muss den vertragsgemässen Zustand herstellen und kann nun nicht einen uralten Ofen dahinstellen, denn aufgrund der Ausstattung seit Ihr ja auch mit dem Mietpreis einverstanden. Oder: er passt die Miete nach unten an, Du holst Dir den Ofen Deiner Wahl, der dann auch nach Auszug Dein Eigentum bleibt und den Du mitnehmen kannst.
Oder: lässt sich das defekte Ceranfeld nicht reparieren?? Reparaturkosten von den Miete abziehen..

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.