Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
VanHinz hat diese Frage gestellt
Hallo

habe gleich drei Fragen, die in Verbindung miteinander stehen.
Alsoooo folgendes....
bereits seit Herbst dringt an einer Stelle (ca 50cm x 50cm)im Keller
Feuchtigkeit von außen durch das Mauerwerk. Da es von seiten des
Vermieters immer geheißen hat, man müsse auf eine trockene Periode
warten, ist bis heute nichts geschehen und nunmehr ist eine zweite
Stelle an einer anderen Wand (an der Seite) aufgetreten.
Nachdem ich dem Vermieter aktuelle Fotos gesendet habe, kam nur
zurück, er hätte doch gesagt, dass es sobald es trocken ist gemacht
wird, es einfach Feuchtigkeit sei, die in Kellerräumen bei hohem
Außenwasserdruck vorkommen kann. Und außerdem ist der Keller ja kein
Wohnraum.
Habe zunächst nicht geantwortet und dann heute Nachricht erhalten,
das an einem Wochenende Ende April Arbeiten am Gebäude ausgeführt
werden und das der Schuppen, der an der Seitenwand des Hauses steht
dazu ABGERISSEN werden müsse, ich solle ihn doch bitte rechtzeitig
räumen.

1.Frage: Der Schuppen stand schon bei unseren Vormietern, ist aber
nicht im Mietvertrag vermerkt. Er ist natürlich, wie das immer so
ist, voll gestellt bis zu letzten Ecke (Rasenmäher, Gartengeräte,
KInderspielzeug, Fahrräder, Kinderwagen etc etc. Wenn der jetzt
abgerissen werden muss.......wo soll ich dann bitte mit den ganzen
Sachen bleiben???? Ist der Vermieter wirklich nicht verpflichtet für
Ersatz zu sorgen? Wir haben das Dach des Schuppens vor dem Winter
grad erst erneuert, also auch Geld darin investiert. Verzweiflung
pur!

2.Frage: Kann der Vermieter diesen Termin einfach so festlegen?
Dürfen die Arbeiten ohne unsere Anwesenheit durchgeführt werden. Sind
an diesem Wochenende nämlich ev. nicht da.

3.Frage: Wir schauen uns bereits nach einem neuen Haus um. Leider
steht im Mietvertrag "Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit
(...) Die Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühstens zum
31.12.2008 möglich".
Müssen wir uns daran halten? Habe gelesen zeitliche Begrenzungen sind
bereits seit 2001 nicht mehr zulässig. Oder ist es die gewählte
Formulierung doch?

Und vielleicht noch....
Wie sieht es in solchen Fällen mit Mietminderung aus?

Keller "besteht" aus 3 Räumen + Flur ohne Türen! In einem Raum steht
die Waschmaschine. Wäsche dort trocknen ist aber seit der
Feuchtigkeit kaum noch möglich, da sie wenn sie dort zwei Tage steht
oft total vermodert riecht. TROTZ LÜFTEN!
Der zweite Raum (der einzige mit Heizung) wird als Arbeitszimmer
genutzt und der dritte als Vorrats bzw Abstellkammer.
Außerdem ist der Keller nicht durch eine "Zwischendecke" vom Wohnraum
getrennt. Treppe zum Obergeschoss und Treppe in den Keller liegen
übereinander. Und durch die Holztreppe nach oben zieht stets die
Kälte UND der Geruch aus dem Keller.

Hoffentlich weiß jemand Rat!

0 Kommentare zu „Feuchte Kellerwand- darf Vermieter Schuppen abreißen?”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.