1 Kommentar zu „Mietwohnung bekommt neuen Eigentümer: Was passiert jetzt?”
fin
Der Käufer muß Ihr Mietverhältnis weiterführen und auch den laufenden Mietvertrag. Mehr Miete kann er nicht verlangen. Wenn er beabsichtigt selbst dort einzuziehen, dann kann er Ihnen wegen Eigenbedarf mit gesetzlicher Kündigungsfrist kündigen.