Susanne
Ist das wirklich Dein Ernst, dass Du für 60.- hier einen Aufstand machen willst. Dezemer/Januar sind Wintermonate, Du hast in dieser Zeit geheizt.
Eierbroetchen
Hallo Susanne,
es ging mir nicht darum, ob die Höhe gerechtfertigt ist, sondern die Berechnung selbst.
Erstens sind für mich 60 Euro sehr viel Geld. Zweitens habe ich mit diesem Vermieter seit dem Einzug im Jahr 2003 nur Probleme gehabt. Kurz nach Einzug erfolgte eine über einjährige Modernisierung ab Oktober 2003 bis Oktober 2004. Über Weihnachten wurden einfach mal die Öfen entfernt und durch Heizkörper ersetzt. Ich konnte nicht zuletzt aufgrund der fehlenden Wasserversorgung dort nicht wohnen. Im Januar konnte ich zwar wieder rein, aber ich wollte da nicht mehr leben. Ich einigte mich mit dem Vermieter auf den Auszug im Januar gegen eine Umzugskostenbeihilfe, die ich dann noch einklagen durfte. Und jetzt verlangt der auch noch Geld für 13 Tage im Januar. Insgesamt 120 Euro, wobei ich nur mit den Heizkosten ein Problem hab.
Also bitte helft mir.
Andreas
Susanne
Hallo Andreas,
da hast Du Dich aber etwas zu lange veräppeln lassen. Ein Heizungseinbau im Winter....
Nun denn: Geh mal hier in der Rubrik unter Gesetze und suche die Heizkostenverordnung, die kannst Du ausdrucken und Deinem Antwortschreiben beilegen. Deinem Vermieter schreibst Du, dass Du nicht mit einem Schätzwert einverstanden bist, da lt. Heizkostenverordnung nach Verbrauch abgerechnet werden muss-für die nicht zeitnahe Installation der Erfassungsgeräte bist Du auch nicht verantwortlich.
Wenn Du schon mal geklagt hast, kannst Du damit gleich nochmal drohen: sollte er nicht von seiner Forderung Abstand nehmen, würdest Du noch Schadenersatz und Mietminderung für den Zeitraum der Bauarbeiten sowie für den Zeitraum ohne Wasserversorgung einklagen.