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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgendes Problem und erhoffe mir vordergründig Ratschläge als einschlägig rechtliche Tipps:

Ich habe zusammen mit meiner Ex-Freundin eine 2 Zimmerwohnung gemietet, in der wir bis Anfang 2005 gewohnt haben. Ein Jahr zuvor haben wir nachträglich mit dem Vermieter getrennte Mietverträge gemacht, d.h. sie bewohnt die eine Hälfte der Wohnung, ich die andere - Miete ist auch geteilt.
Ich habe mich (im Streit) von ihr getrennt, habe geheiratet und bin bei meiner Frau eingezogen.
Damit Sie (ex) die Wohnung nicht aufgeben musste war ich so blöd, ihrzuliebe nicht zu kündigen (warum auch immer) und ihr die Hälfte der Miete zu überweisen, damit sie diese zahlen kann.
Gegen Juli 05 hat sie mich dann mal angerufen und mir mitgeteilt, dass ihr gekündigt wird, weil sie 6 Monatsmieten nicht bezahlt habe.

Ich bin vom Hocker gefallen als ich das hörte, denn immerhin bin ich ja da noch Mieter gewesen. Sie meinte dann aber, dass sie das schon alles bezahlen wird (in Raten) und auszieht. Außerdem sei ein neuer Vermieter nun für die Verwaltung zuständig
Eigenartigerweise war die Kündigung nur an SIE gerichtet.
Deshalb habe ich sofort dem VM geschrieben, dass ich das Mietverhältnis fritsgerecht kündigen will und meine Ex-Freundin für die Schulden verantwortlich sei (ja ich weiß, interessiert ihn wohl kaum) und sie begleichen wolle.

Inzwischen habe ich erfahren, dass meine Ex mir offenbar eins auswischen wollte oder sowas, denn sie hat weder dem VM irgendetwas mitgeteilt, noch ist sie zum Räumungstermin ausgezogen.
AM Freitag habe ich endlich Post vom VM erhalten:
Ich sei als Hauptmieter (?) haftbar für sämtliche 6 Monatsmieten und soll die Wohnung räumen (zum 10.11.), sowie alles andere, was halt zum Kündigen dazugehört (Reperaturen etc). ..und halt zum 30.10 offiziell gekündigt.
Ich habe versucht meine Ex davon zu überzeugen, dass sie mir damit unendlich viele Probleme eingebrockt hat, ich mein Vertrauen wohl zu leichtfertig aufs Spiel gesetzt habe...aber sie zieht nicht zum Räumungstermin aus, ist ihr egal, das sei mein Problem, sagt sie!!!
D.h. sie hat mir Mietschulden eingebrockt, nur weil ich die Miete aus Dummheit nicht direkt an den VM gezahlt habe und sie die Knete auf den Kopf gehauen hat. Und sie will mir noch eine Räumungsklage aufhalsen, aus Rache oder wasweissich wieso, da sie nicht zum MIR genannten Termin die Wohnung räumt (sie hat übrigens beide Schlüssel)...

MOrgen will ich den VM anrufen und ihm igendwie klar machen, dass ich mich zwar für den Fehler nicht ordnungsgemäß rechtzeitig zu kündigen verantwortlich fühle, ich jedoch nur die HÄLFTE (!) der Miete zu zahlen hatte und somit doch nur die Hälfte der Mietschulden zu zahlen hätte (was trotzdem scheisse ist, weil die blöde Ex die Kohle ausgegeben hat für alles ausser der Miete und ich doppelt zahlen kann. Außerdem bin ich seit kurzem Arbeitslos und erhalte 0 EUR vom Amt).
Außerdem habe ich die Wohnung bereits verlassen und alles in meiner Macht stehende getan um die Ex da rauszubekommen, sie weigert sich aber.

Meine Fragen:

Muss ich für die gesamten Mietschulden aufkommen obwohl ich nur die Hälfte der Wohnung bewohnt habe und auch nur die Halbe Miete zahlen musste?

Muss ich mir eine Räumungsklage aufhalsen lassen obwohl ich die Wohnung verlassen habe? Ich meine, muss nicht eigentlich diejenige die da noch wohnt die Räumungsklage bekommen?

P.S. Was noch ein Problem ist, ist, dass der neue Vermieter den geteilten Mietvertrag nicht anerkennen wollte. Meinte "das geht nicht". Ich habe aber den vom damaligen VM unterschriebenen Mietvertrag, dass ich von 46qm nur 23qm bewohne und von 300 EUR Miete nur 160 zu zahlen habe und den Satz vom neuen VM erstmal verdrängt.

P.P.S Ich weiß, dass ich einen Riesenfehler gemacht habe, mein Vertrauen in eine Ex zu setzen und so weiter...also bitte haltet mir das nicht allzu oft vor

Danke im Voraus für alle hilfreichen Hinweise, und Antworten, ciao.
Stichwörter: nebenmieter + räumen + weigert + mietschulden

3 Kommentare zu „Mietschulden durch Nebenmieter u. weigert sich zu räumen”

Gast Experte!

Mit dem getrennten Mietvertrag ist ein ordentlicher Vertrag zwischen Ihnen und ihrem Vermieter zustandegekommen, den der neue Vermieter wohl anerkennen muss.
Da sie ihren Teil der Miete lediglich ihrer Frau übergeben haben um die Miete zu zahlen, hat ihre Frau keinen Anspruch darauf dieses zu behalten.
Sie haben also rechte aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen ihre Ex auf Rückerstattung.

Da der Vermieter die 1. Kündigung nur an ihre Ex gerichtet hat ist diese auch nur für diese Wirksam.
Ihre anschliessende Kündigung ist dann wirksam, bis zum ablauf der Kündigungsfrist sind sie aber verpflichtet die Hälfte zu zahlen.

Da sie nicht mehr verheitratet sind, müssen sie für die Schuld ihrer Ex-Frau betreffend der Miete nur aufkommen, wenn sie eine Bürgschaft abgelegt haben - Verträge sind ja getrennt.

Da ihre Ex nur die Hälfte der Wohnung gemietet hat, machen sie doch einfach eine fristgerechte Übergabe. Dann kann der Vermieter da dann einen Nachmieter eintun, kann er ja an Studenten als WG vermieten...

Da sie die Wohnung bereits geräumt haben, verliert der Vermieter jede räumungsklage gehen sie wohl.

hoodvisions

Hallo, danke für die Ratschläge.

Der Status Quo ist, dass meine Ex die Wohnung nun geräumt hat, laut Mieterschutz (hab mal nachgefragt) ich aber dennoch genauso haftbar für die Mietschulden bin wie meine Ex (die aber keinen Cent zahlen will).
Jetzt habe ich die Schulden an der Backe <!-- s :( --><!-- s :( -->
Dazu kommt noch, dass ich nun die Wohnung renovieren soll bis in die kleinste Ecke, also Fußleisten, Fenster abschleifen + lackieren usw.
Bin wenig begeistert, aber das muss ich wohl trotzdem machen...
Vor allem ärgerlich, dass ich noch eine MOnatsmiete zahlen muss wenn ich mit der Zeit die ich dafür brauche unter einem Monat bleibe...

Gast Experte!

Die Sache ist etwas durcheinander geraten.
Gehe recht in der Annahme, dass Sie nun mit einer anderen Frau verheiratet sind und die Nebenmieterin Ihre Freundin war. (Nicht wie der Antwortposter schrieb). Ist aber relativ unbedeutend für den Fall.
Wenn die Tatsache stimmt, dass Sie getrennte Mietverträge hatten, also zwei an der Zahl, und über eine bestimmte Quadratmetergröße (nachschauen!), dann stehen Sie auch nur für die Hälfte der Mietschulden ein, nicht für die Ihrer ehemaligen Mitbewohnerin.
Wie lange Sie das (die Hälfte) noch zahlen müssen, hängt von Ihrem Kündigungsdatum ab. Sie haben also vergessen, Ihren Part an der Wohnung ordentlich zu kündigen, daher stehen Sie in der Pflicht bis zum Ende der Kündigungsfrist. Bitte auch nicht schreiben, dass man eine Wohnung kündigen w i l l, sondern dass man h i e r m i t k ü n d i g t.
Die Räumungsklage hat sich nun wohl erledigt wenn Ihre Ex-Freundin nun ausgezogen ist.
Was und ob Sie renovieren müssen, hängt von der Vereinbarung im Mietvertrag ab. War die Wohnung beispielsweise 70 qm groß und Sie haben einen Mietvertrag über 45 qm der Wohnung, so brauchen Sie auch nur diese 45 qm zu renovieren.
Hängt aber alles, wie gesagt davon ab, wie es in Ihrem Mietvertrag geregelt ist.

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