Gast
Mit dem getrennten Mietvertrag ist ein ordentlicher Vertrag zwischen Ihnen und ihrem Vermieter zustandegekommen, den der neue Vermieter wohl anerkennen muss.
Da sie ihren Teil der Miete lediglich ihrer Frau übergeben haben um die Miete zu zahlen, hat ihre Frau keinen Anspruch darauf dieses zu behalten.
Sie haben also rechte aus ungerechtfertigter Bereicherung gegen ihre Ex auf Rückerstattung.
Da der Vermieter die 1. Kündigung nur an ihre Ex gerichtet hat ist diese auch nur für diese Wirksam.
Ihre anschliessende Kündigung ist dann wirksam, bis zum ablauf der Kündigungsfrist sind sie aber verpflichtet die Hälfte zu zahlen.
Da sie nicht mehr verheitratet sind, müssen sie für die Schuld ihrer Ex-Frau betreffend der Miete nur aufkommen, wenn sie eine Bürgschaft abgelegt haben - Verträge sind ja getrennt.
Da ihre Ex nur die Hälfte der Wohnung gemietet hat, machen sie doch einfach eine fristgerechte Übergabe. Dann kann der Vermieter da dann einen Nachmieter eintun, kann er ja an Studenten als WG vermieten...
Da sie die Wohnung bereits geräumt haben, verliert der Vermieter jede räumungsklage gehen sie wohl.
hoodvisions
Hallo, danke für die Ratschläge.
Der Status Quo ist, dass meine Ex die Wohnung nun geräumt hat, laut Mieterschutz (hab mal nachgefragt) ich aber dennoch genauso haftbar für die Mietschulden bin wie meine Ex (die aber keinen Cent zahlen will).
Jetzt habe ich die Schulden an der Backe <!-- s --><!-- s -->
Dazu kommt noch, dass ich nun die Wohnung renovieren soll bis in die kleinste Ecke, also Fußleisten, Fenster abschleifen + lackieren usw.
Bin wenig begeistert, aber das muss ich wohl trotzdem machen...
Vor allem ärgerlich, dass ich noch eine MOnatsmiete zahlen muss wenn ich mit der Zeit die ich dafür brauche unter einem Monat bleibe...
Gast
Die Sache ist etwas durcheinander geraten.
Gehe recht in der Annahme, dass Sie nun mit einer anderen Frau verheiratet sind und die Nebenmieterin Ihre Freundin war. (Nicht wie der Antwortposter schrieb). Ist aber relativ unbedeutend für den Fall.
Wenn die Tatsache stimmt, dass Sie getrennte Mietverträge hatten, also zwei an der Zahl, und über eine bestimmte Quadratmetergröße (nachschauen!), dann stehen Sie auch nur für die Hälfte der Mietschulden ein, nicht für die Ihrer ehemaligen Mitbewohnerin.
Wie lange Sie das (die Hälfte) noch zahlen müssen, hängt von Ihrem Kündigungsdatum ab. Sie haben also vergessen, Ihren Part an der Wohnung ordentlich zu kündigen, daher stehen Sie in der Pflicht bis zum Ende der Kündigungsfrist. Bitte auch nicht schreiben, dass man eine Wohnung kündigen w i l l, sondern dass man h i e r m i t k ü n d i g t.
Die Räumungsklage hat sich nun wohl erledigt wenn Ihre Ex-Freundin nun ausgezogen ist.
Was und ob Sie renovieren müssen, hängt von der Vereinbarung im Mietvertrag ab. War die Wohnung beispielsweise 70 qm groß und Sie haben einen Mietvertrag über 45 qm der Wohnung, so brauchen Sie auch nur diese 45 qm zu renovieren.
Hängt aber alles, wie gesagt davon ab, wie es in Ihrem Mietvertrag geregelt ist.