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Scholtyman hat diese Frage gestellt
Ein Makler unterschreibt im Auftrag des Eigentümers (Weil dieser im Urlaub ist) den Mietvertrag. Laut Aussage des Maklers machen sie das regelmäßig so. Meine Fragen lauten:

Ist der Mietvertrag überhaupt gültig, wenn keine schriftliche Vollmacht dem Mietvertrag beigelegt wird?

Besteht durch die Unterschrift des Maklers ein Verwaltungsauftrag seitens des Eigentümers, der u.U. dem Provisionsanspruch des Maklers im Wege steht?

Macht es Sinn sich an einen Fachmann zu wenden, um die Maklerprovision ggf. zurückzufordern?

Vielen Dank und schönen Tag

0 Kommentare zu „Makler unterschreibt MV. Erlischt dadurch der Provisionsanspruch?”

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