Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
pinguin hat diese Frage gestellt
Hallo,

bin vor zwei Jahren in meine Wohnung gezogen.
Diese war mit einer ca. 15 Jahre alten Küche (könnte auch älter sein) ausgestattet.
Unsere Vermieter meinten damals, wir können sie ruhig rausschmeißen.
Nun haben wir die Küche neu lackiert und nun meinten unsere Vermieter, wir müssten beim Auszug eine neue Küche rein tun.
Ist dies überhaupt zulässig? Die Küche ist doch schon längst abgeschrieben. Sie war noch dazu total häßlich (braun). Die Küche ist ansonsten in einem guten Zustand.
Danke für die Hilfe.

Anja
Stichwörter: Alte Küche

4 Kommentare zu „15 Jahre alte Küche”

pinguin

Was für eine Küche muss ich rein machen?
Das muss doch keine für sonst wieviel Tausend Euro sein.
Würde eine günstige kaufen und dann nur auf einer Seite eine Küchenzeile rein tun.
Wenn wir uns gleich eine neue gekauft hätten, dann hätten wir das auch so gemacht. Unser Vermieter meinte ja, wir können sie raus schmeißen.
Was ist, wenn ein Nachmieter die Küche so übernehmen will und gar eine neue selbst einbauen will?

Ghostraider Experte!

Haben Sie an den Vermieter eine schriftliche Anfrage gerichtet?
Wenn NEIN, wer hat den gesagt das der Vermieter zugestimmt hat ? Haben Sie Zeugen? Auch nein?
Also, dem Vermieter kam es doch recht das Sie die Küche gestrichen haben, so kommt er doch irgendwann an eine neue.
Dies hat er doch mit den Worten

" wenn wir irgendwann eine neue Küche rein tun würden, ist das ok."

schon angekündigt das Sie Schadensersatzpflichtig werden wenn Sie da an der Küche was machen.

Den Schimmel würde ich sofort dem Vermieter melden und sollten Sie nicht an der Schimmelbildung Schuld haben könnten Sie Glück haben das Sie für die Küche nichts mehr hinblättern müssen.

Denn da die Küche neu gestrichen wurde hat eine Wertsteigerung stattgefunden und sich der Zeitwert evtl. erhöht.

Im ganzen kommen Sie wohl nicht ohne Rechtsanwalt aus der Sache raus.

Gruß
ghost

pinguin

Habe den Vermieter gefragt, ob wir die Küche lackieren dürfen, er hat zugestimmt.
Er meinte noch, wenn wir irgendwann eine neue Küche rein tun würden, ist das ok.
Nun wollen wir aber demnächst ausziehen, da wir noch zusätzlich Schimmel im Schlafzimmer, im Wohnzimmer und in der Küche haben.

Susanne Experte!

1. Ohne Zustimmung hättest Du die Küche nicht lackieren dürfen.
2. Der Vermieter hat Recht auf Schadenersatz, der ergibt sich aus dem Zeitwert, ggf. ist der noch nicht bei O.
Darüber kannst Du streiten, wenn Du ausziehst. Keinesfalls musst Du dem VM eine neue Küche kaufen...

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.