Rano
Whow!
Hier ist schon soviel passiert, was nachher nur noch schwer nachweisbar ist, sodaß ich unverzüglich einen RA einbeziehen würde.
Eine seiner ersten Aktivitäten sollte das Einholen eines Grundbuchauszuges sein!!! So wie der VM(?) sich verhält wäre ich noch nicht mal sicher, daß er wirklich Eigentümer des Hauses ist.
Miete mindestens in Höhe der Ausgaben (vor allem Heizungsrep.) einbehalten!
Die in den ersten Monaten überzahlte Miete (1000 - urspr. Miete) auch einbehalten.
Was hat es mit dem MV für das EG auf sich?? Zwischen welchen Vertragsparteien??
Das liest sich ja HAMMER! <!-- s --><!-- s -->
Helvete
Mietvertrag im EG wurde zwischen dem Vermieter und dem Freund der Mieterin C abgeschlossen. Die Wohnung im Eg hat genau die selbe qm Zahl von 47,5 qm dazu kommt ein kleiner Anbau mit 2 Zimmern 22 qm. Mieterin C bezahlt monatlich inzwischen 260 KM für die Wohnung im 1.OG. Der Freund bezahlt für die Wohnung im EG + Anbau 350 KM, ursprünglich 670,-. Der Freund hat die Miete nach schriftlicher Benachrichtigung und Anzeige der Mängel auf 350 KM gesenkt. Eine schriftliche Antwort auf die Mietsenkung von Seiten des Vermieters ist nicht erfolgt. Lediglich ist die ganze Familie des Vermieters persönlich angerückt und terrorisierte die beiden Mieter persönlich. Nach einem weiteren Brief von Seiten des Mieters ist nun seit Monaten der Kontakt abgebrochen. Der eingetragene Vermieter zahlt eine Hypothek bei der Bank ab für das Haus wobei der Bruder des Vermieters als Bürge mit eingetragen ist. Nachdem der Mieter nun selbst den Auftrag an eine Fachfirma gegeben hat stellte die Firma fest das die Heizung nie gewartet wurde und völlig falsch angeschlossen war so das auch eine Gefahr für die Nachbarn bestand. Die Heizung wurde nun repariert, die Kosten dafür mußte der Mieter sofort in Bar entrichten. Der Mieter ist zum Mieterschutzbund gegangen hat einen Brief verfaßt und wird die Kosten für die Reparatur von der Miete die nächsten Monate einbehalten. Wie der Vermieter auf dies reagiert ist voraus zu sehen.
Rano
Ziemlich krasse Story! <!-- s --><!-- s -->
Der MV für die EG-Wohnung hat immerhin einen Vorteil: Er belegt, daß der VM nicht mit im 2-Fam-Haus wohnt, was ihm -im Falle eines Falles- eine vereinfachte Kündigung ermöglicht hätte.
Bis auf den Familienterror hört sich die Geschichte doch gar nicht so schlecht an. Die beiden wohnen wie im Einfamilienhaus und können die gröbsten Schäden nach und nach auf Kosten des Vermieters beheben lassen.
Immer schön Mängel melden, in Folge auf Mängelbeseitigung bestehen und angemessene Frist setzen. Dann Recht auf Selbstvornahme wahrnehmen. Die voraussichtlichen Kosten können sogar bis zum 3-fachen der veranschlagten Angebotssumme im voraus[/u:77c4c] einbehalten werden. VM ist über Instandsetzung und Kosten natürlich zu informieren, zudem steht ihm das Original der Rechnung zu. Diese also ggf. auf seinen Namen ausstellen lassen.
Nur nicht übertreiben! Die auf diesem Weg vorgenommenen Instandsetzungen müssen schon sehr wichtig, also im Sinne von Notinstandsetzung sein. Die Heizungsrep. gehört sicherlich dazu.
Na, dann noch viel Vergnügen! <!-- s --><!-- s -->
Übrigens: Ein "Mietkauf" läßt sich möglicherweise auch bei Immobilien realisieren, da dieser aber auf einen Eigentumsübergang hinausliefe, müßte ein Notar eingebunden werden. Evtl. wird hier bereits ein Grundbucheintrag notwendig.
Gruß
Ralph
EfPe
Genau, Kauf geht nur in beurkundeter Form vor dem Notar.
Das dürfte auch grundsätzlich für solch eine "Sonderform" gelten, wo das Eigentum eigenltich erst später erworben werden soll.
Vorerst würde ich das als Mietvertrag betrachten und auslegen, allenfalls mit einer Option, dass später einmal die bereits gezahlte Miete auf einen Kaufpreis angerechnet werden könnte. Aber dieser Aspekt ist praktisch irrelevant.
Schritt 1: Vermieter ausfindig machen! Gegebenenfalls mit Polizei, denn ich würde hier einen Verdacht auf Betrug als nicht ganz abwegig betrachten.
Schritt 2: Vertrag wie Mietvertrag behandeln und Mieterrechte wahrnehmen!
Ich würde mir aber einen Anwalt nehmen. Weil da noch einiges kommen wird.