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GillianSeed hat diese Frage gestellt
Hallo erstmal,

hab durch googlen diese Seite gefunden.

Hab folgendes Problem, meine Mutter ist auf der Suche nach einer neuen Wohnung im Raum Stuttgart, hat zahlreiche Wohnungen angeschaut und hatte nun eine gefunden die ihr auf den ersten Blick zugesagt hatte. Sie hatte sie am letzte Montag angeschaut und daraufhin eine Selbstauskunft abgegeben, worauf hin ihr der Makler noch am selben Tag eine 99% zusage gegeben hat und dann die folgenden Tage mehrmals angerufen und dann für diesen Mittwoch einen Termin mit der Vermeiterin, zur Unterzeichnung des Mietvertrages, angesetzt hat. Nun hatte sie jedoch in den folgen Tagen eine andere Wohnung gefunden die ihr mehr zugesagt hat und hatte nun heute den Termin abgesagt. Der Makler hat nun eine (per email) schriftliche Bestätigung geschickt, worauf hin er jeodch sowas wie ne Ausfallentschädigung in Form von 1. Monatsmiete geltend macht.

Hier mal ein Auszug:

Sehr geehrte xy,

...

Wir machen Sie darauf aufmerksam, daß wir für unsere Bemühungen - Ausstellung des Mietvertrages, Absage anderer Interessenten- eine Bearbeitungsgebühr von 1 Monatsmiete kalt zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung stellen..

Sie haben unterschrieben, daß Sie die Wohnung mieten möchten und sind deshalb zahlungspflichtig.


Sie hatte jedoch bis auf die Selbstauskunft, nie was unterschrieben.

Meine Frage ist nun ob der Makler berechtigt ist diese „Ausfallentschädigung“ zu fordern?

Habe zudem diesen ähnliche frage hier gefunden (http://www.wohnung.net/mietrecht/topic,30726,-vermieter-verlangt-1-kaltmiete-wegen-nichtvertragsabschluss.html), bin mir aber net sicher ob hier der gleiche vorliegt.

Danke schon man im vorraus :-)

6 Kommentare zu „Makler verlangt 1. Monatsmiete als Ausfallentschädigung”

Balkonexperte Experte! 25.05.2010 18:19

Das Wohnungsvermittlungsgesetz ist so umfangreich, dass eine Beantwortung Ihrer Frage in einem Forum quasi unmöglich ist.

Aber lesen Sie selbst:

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/maklerprovision.htm

GillianSeed 25.05.2010 23:41

Danke werds mir durchlesen :-)

bitteumrat Experte! 26.05.2010 19:56

Die Frage ist doch nur:

Wer hat den Makler beauftragt?

Wenn es deine Mutter war, muss sie auch zahlen! Sonst nicht.

GillianSeed 01.06.2010 10:25

Hallo nochmal!

@bitteumrat
Sie ist über Immobilienscout24 auf die Wohnung aufmerksam geworden (von Makler
reingesetzt), woraufhin sie dann einen Besichtigungstermin vereinbart hat. War
soviel ich weiss eine Massenabfertigung (1 Besichtigung für mehrere
Interessenten).

@Balkonexperte
Dank dir für den Link, ist sehr interessant, grad der Trick 2 scheint genau das zu
sein was der Makler versucht abzuziehn.

Da steht ja auch einfach die Zahlung verweigern. Da er nun seine erste
Zahlungsaufforderung (per Post) zugesendet hat (was da sehr interessant ist, das
er ja in der Email 1 Monatsmiete wollte und nun es runter auf 300€ zzgl. MwST
geschraubt hat), würde mich nur interessieren ob das schlichte ignorieren der
Zahlungsaufforderung(en) ausreicht (da er sicher weiter welche schicken wird),
oder wie sie da tätig werden soll. Sie hat bereits einen Termin beim Mieterbund,
der Termin is aber noch ein paar Wochen hin.


Hier das Schreiben:

Sehr geehrte Frau xy,

Am xx.xx.2010 haben Sie auf Ihren Wunsch bei einer erneuten Besichtigung einer
2-Zimmerwohnung in x schriftlich bestätigt, dass Sie die Wohnung zum xx.xx.2010
anmieten möchten.

Mietunterzeichnung am xx.xx.2010

Am xx.xx.2010 haben Sie uns kurzfristig per Mail mitgeteilt, dass Sie eine
andere Wohnung gefunden haben.

Wir müssen davon ausgehen, dass die Daten die Sie angegeben haben, falsch sind.

Durch Ihre verbindliche Zusage haben wir zwei anderen potentiellen Interessenten
abgesagt. Dadurch entstehen uns mehrkosten für die weitere Vermietung.

Wir stellen Ihnen deshalb eine Bearbeitungsgebühr für unseren Merhaufwand in
Rechnung.

Bearbeitungsgebühr: 300€
19% MwST: 57€

Gesamtbearbeitungsgebühr: 357€

Bitte überweisen Sie diesen Betrag.

Konto Nr. xyz



Auf alle Fälle danke für die bereits gegebenen Infos und kommenden Antworten. :-)

M.Raida aktiver Benutzer 01.06.2010 12:52

Ausfallentschädigungen oder andere Kosten wie z.B. Portokosten oder Benzingelder müssen nur gezahlt werden, wenn ein Maklervertrag geschlossen wurde und es in diesem auch festgehalten wird, sonst nicht. Es gibt mittlerweile viele schwarze Schafe in der Branche und man sollte vorsichtig sein, wem man einen Auftrag erteilt. Maklerprovisionen werden z.B auch nur gezahlt, wenn es zu einem Mietvertrag zwischen dem Eigentümer und dem Mieter kommt. Sinnvoll wäre es auch mal in die MaBV (Makler- und Bauträgerverordnung) zu schauen.

LG

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