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Manche Wohnungseigentümer und Vermieter legen Wert auf besonders edle Accessoires. Allerdings haben Mieter dafür nicht immer Verständnis. So wurde vor dem Amtsgericht Köln um eine besonders teure, weil recht ungewöhnlich aussehende Klobürste gestritten. Nach Angaben der OVB Vermögensberatung hatte der Hauswirt das gute Stück zum Preis von damals umgerechnet 200 Mark angeschafft. Als die Mieter auszogen, verlangte der Vermieter den Ersatz des mittlerweile abgenutzten alten Stückes. Dabei sollte es sich nicht um eine herkömmliche Bürste handeln, sondern um ein vergleichbar edles Stück. Das sah der Mieter nicht ein und zog vor Gericht. Unter dem Aktenzeichen 209 C 202/00 entschieden die Richter, dass der Hauswirt keinen Anspruch auf gleichwertigen Ersatz hat. (ddp)<br />