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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo,
meine Schwester hat ihre Nebenkostenabrechnung bekommen. Der Vermieter rechnet alles nach Personenzahl um.Meine Schw. hat 4 Kinder das jüngsze 1 Jahr alt. Nun muß sie über 2000 Euro im Jahr zahlen und der Mieter über ihr der die gleiche Wohnung hat nur 450 Euro. Das kann doch nicht sein.Alle Mieter im Haus freuen sich weil meine Schwester den Größten Teil alleine bezahlt. Selbst Grundsteuer; Versicherung,Niederschlag usw. kann man doch nicht nach Personen Abrechnen.

2 Kommentare zu „mietrecht nebenkostenabrechnung”

fin Experte!

die Grundsteuer sollte nach bewohnter Fläche, nach der Qm-Zahl der Wohnung berechnet werden. Versicherung pro Mietparteien.
Ansonsten hat man mit 5 Personen nach Personenzahl wirklich hohe Nebenkosten. Das ist nun mal so. Ihre Schwester kann Einsicht in die Unterlagen beim Vermieter verlangen und auch die anderer Mieter um hier eine evtl. Benachteiligung beweisen zu können.

Susanne Experte!

Hallo Mona,

bitte mal im Mietvertrag nachschauen, was dort zu den NK vereinbart wurde. Wenn der VM alles nach Personen abrechnet, muss das auch so vereinbart sein. Nach BGB heisst es aber, dass wenn es keine Vereinbarung gibt, alles nach qm abgerechnet wird.
Alles nach Personen abzurechnen ist sicherlich unbillig und dagegen kann man Einspruch einlegen, i.d.R. werden nur die Wasser- und Müllkosten nach Personenschlüssel umgerechnet. Wenn Du aus der Vereinbarung des Mietvertrags nicht schlau wirst, würde ich mal in einen Rechtsanwalt für Mietrecht investieren.

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