forsetis 14.02.2014 08:32
Kennt sich jemand damit aus?
Ja, ein Anwalt für Mietrecht mit 100% Sicherheit. Dem legen Sie den Maklervertrag zur Prüfung vor und der entscheidet das weitere Vorgehen.
MarkusKonrad 16.02.2014 23:27
Hallo PiaKi,
soweit ich weiss:
Wenn der gute Mann ein WEG Verwalter ist, ist er dazu berechtigt eine Courtage zu verlangen.
Sollte er Mietverwalter sein, ist er höchstens dazu berechtigt, eine Vertragsabschlussgebühr zu erheben, aber keine Courtage.
Sollte ich falsch liegen, bitte ich um Korrektur
Mit freundlichen Grüssen
Markus Konrad
forsetis 17.02.2014 09:35
""Sollte ich falsch liegen, bitte ich um Korrektur ""
Und warum schreiben Sie denn, wenn Ihre Antwort nur ein Zufallsprodukt ist?
Alanne 18.02.2014 08:10
Ein Blick in Wikipedia hätte genügt: So eben etwas umständlicher.
Besonderheiten bei Wohnimmobilien
Derjenige darf keine Provision für die Vermittlung von Wohnraum vom Mieter verlangen, der zum Zeitpunkt des Vertrages Eigentümer, Verwalter oder Mieter der Mietsache ist oder mit diesem wirtschaftlich verbunden ist. Bei der Vermittlung von Mietwohnungen ist die Höhe der Provision auf das zweifache der monatlichen Nettokaltmiete zuzüglich der Mehrwertsteuer begrenzt.
MarkusKonrad 19.02.2014 07:54
@forsetis
Heisst ja nicht direkt, das es ein Zufallsprodukt ist
@Alanne
Genau das ist der Text. Nur, welcher Verwalter ist hier gemeint? Mietverwalter oder WEG Verwalter?
Die RECHTSSPRECHUNG sagt bisher, Mietverwalter dürfen keine Courtage verlangen, WEG Verwalter dürfen Courtage verlangen
Und diese Antwort ist ein Zufallsprodukt
MarkusKonrad 19.02.2014 13:44
Ups, sollte "KEIN" Zufallsprodukt heissen