Ghostraider
Der Automatenaufsteller hat mit dem Pachtvertrag nichts zutun. Der Vermieter hat mit dem Pächter der Gaststätte einen Vertrag abgeschlossen und nicht mit dem Aufsteller.
Der Automatenaufsteller soll dem Pächter sagen er soll die Geräte wer weiß wo aufstellen damit er seine Prozente bekommt denn in der Gaststätte hat er nichts mehr zu suchen.
Auf welchem Mond wohnt der den?
Im Notfall würde ich per Rechtsanwalt sorgen das die Geräte raus kommen damit Sie das Lokal weiter verpachten können.
Gruß
ghost