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Bentel hat diese Frage gestellt


HALLO MITEINANDER!

HABE DEN PÄCHTER EINER GASTSTÄTTE WEGEN ZAHLUNGSVERZUGS (ER WAR MIT ZWEI PACHTEN IM RÜCKSTAND) FRISTLOS GEKÜNDIGT.
DER PÄCHTER WIEDERUM HAT EINEN AUTOMATENAUFSTELLVERTRAG MIT EINEM AUTOMATENAUFSTELLER, WELCHER ERST IM MÄRZ AUSLÄUFT. SO LANGE WILL DER AUTOMATENAUFSTELLER AUCH IN DER GASTSTÄTTE BLEIBEN. ICH MÖCHTE ABER, DASS DER AUFSTELLER SEINE AUTOMATEN SOFORT RÄUMT.

NACHDEM DER PÄCHTER NUN KEIN PACHTVERTRAG MEHR HAT, IST MEINER ANSICHT NACH AUCH DAS VERTRAGSVERHÄLTNIS ZWISCHEN AUTOMATENAUFSTELLER UND PÄCHTER HINFÄLLIG.
wIE SEHT iHR DAS? UND VOR ALLEM WIE BEKOMME ICH DEN AUFSTELLER DAZU TATSÄCHLICH SEINE AUTOMATEN AUS DER GASTSTÄTTE ZU ENTFERNEN?
KANN ICH DIE IM NOTFALL EINFACH ABMONTIEREN UND EINLAGERN?

VIELEN DANK FÜR EURE ANTWORTEN!

1 Kommentar zu „Pachtvertrag für Gaststätte gekündigt - Automatenaufsteller weigert sich zu räumen”

Ghostraider Experte!

Der Automatenaufsteller hat mit dem Pachtvertrag nichts zutun. Der Vermieter hat mit dem Pächter der Gaststätte einen Vertrag abgeschlossen und nicht mit dem Aufsteller.
Der Automatenaufsteller soll dem Pächter sagen er soll die Geräte wer weiß wo aufstellen damit er seine Prozente bekommt denn in der Gaststätte hat er nichts mehr zu suchen.

Auf welchem Mond wohnt der den?
Im Notfall würde ich per Rechtsanwalt sorgen das die Geräte raus kommen damit Sie das Lokal weiter verpachten können.

Gruß
ghost

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